Sophia Kaiserund Elena Borchers

Auch wenn es mancher Lehrer wohl gerne anders hätte, dürfen Handys an Schulen hierzulande nicht generell verboten werden. Das besagt das Schulgesetz Baden-Württemberg. Selbstverständlich können Schulen aber Anordnungen erlassen, die das Nutzen von Handys auf dem Schulgelände und während des Unterrichts regeln. Wir haben uns an den Schulen in Rheinfelden, Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt umgehört, wie das Thema dort gehandhabt wird.

Das Problem ist an Grundschulen nicht akut

Laut Carmen Kromer, Direktorin der Goetheschule (Grund- und Hauptschule), sind Handys an Grundschulen nicht so ein Problem. An der Goetheschule wird das Schulgesetz befolgt, wonach ein Verbot von Smartphones nicht möglich ist. Jedoch sind alle Schüler, egal ob Grund- oder Hauptschule, dazu verpflichtet, ihr Handy auf lautlos zu stellen oder auszuschalten.

Einbehaltung nur bis Unterrichtsende möglich

Bei einem Verstoß wird das Handy für die Länge des Unterrichtes eingezogen und die Eltern werden kontaktiert. „Länger als bis zum Ende des Unterrichts dürfen wir das Handy nicht behalten, sonst würden wir gegen das Eigentumsrecht verstoßen“, erklärt Kromer. Generell sei es an der Goetheschule aber eher ruhig, was die Handynutzung angeht und es gebe nicht viele Verstöße.

Für einige Fälle gibt es eine Sonderregelung

Auch an der Grundschule in Schwörstadt, der Schule am Heidenstein, sind Direktor Björn Tscharntke nicht viele Fälle bekannt, in denen die Kinder das Handy auf dem Schulgelände benutzen. Es gebe zwar keine spezielle Vorschrift an der Schule, generell ist die Nutzung von Handys aber nicht erlaubt. Kinder, die wegen der Entfernung zur Schule oder aus persönlichen Gründen wie Terminen am Nachmittag allerdings ein Smartphone benötigen, können aber eine Sonderregelung bekommen, die den Gebrauch gestattet.

Gemeinsam erarbeitete Regeln am Büchner-Gymnasium

Je älter die Schüler werden, desto wichtiger scheint es zu sein, klare Regeln im Umgang mit Smartphones zu definieren. So hat das Georg-Büchner-Gymnasium in Rheinfelden erst vor den Sommerferien im Rahmen der Schulkonferenz mit Vertretern der Schüler, Eltern und der Lehrer neue Regeln verabschiedet. Danach ist es Schülern des Rheinfelder Gymnasiums auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet, Handys zu benutzen. Das gilt natürlich auch für den Unterricht, sofern der jeweilige Lehrer die Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt.

Jugendliche dürfen das Smartphone in der Mensa nutzen

Laut dem stellvertretenden Schulleiter Clemens Hauser gibt es aber auch Ausnahmen: So dürfen die Jugendlichen ihr Smartphone in der Mensa benutzten, jedoch nicht während der Mittagsessenszeit und während der großen Pausen. „Außerdem gibt es einen Oberstufenraum, in dem die Schüler ihre Handys zu Unterrichtszwecken benutzen dürfen“, so Hauser. Verstöße gegen diese Regeln gebe es immer wieder mal, die Lehrer reagierten darauf entweder mit einer Ermahnung oder nähmen dem Schüler das Handy bis nach dem Unterricht weg.

Handy auf dem gesamten Campus verboten

Ähnlich sieht es im Schulzentrum Grenzach-Wyhlen aus. Dort gelten für das Lise-Meitner-Gymnasium und die Realschule eine einheitliche Regelung: Auf dem gesamten Campus darf das Handy nicht benutzt werden, weder in den Pausen noch im Unterricht. Wer doch mal telefonieren muss, darf ins Sekretariat gehen und sein Handy dort benutzen.

Differenzierte Betrachtung beim Elternbeirat

Thomas Wild, Vorsitzender des Gesamtelternbeirats Rheinfelden, betrachtete das Thema sehr differenziert. „Wir leben in einem Zeitalter, in dem mit Technik umgegangen wird, das muss man fördern“, sagt er. Ergänzt aber: „Natürlich geht es nicht, dass alle Schüler auf dem Pausenhof rumrennen und Whatsapp-Nachrichten schreiben oder gar andere Schüler und Lehrer filmen oder fotografieren.“

Unterscheiden zwischen jüngeren und älteren Schülern

Generell würde sich Wild bei dem Thema wünschen, noch mehr zwischen jüngeren und älteren Schülern zu unterscheiden. Gerade Oberstufenschüler von 17 oder 18 Jahren sollten in ihrer Selbstverantwortung gefördert werden, Verbote brächten da nicht viel. „Aber es ist natürlich schwierig, unterschiedliche Regelungen für ältere und jüngere Schüler an einer Schule einzuführen und zu kontrollieren“, sagt Wild. Darum habe er der aktuellen Regelung auch zugestimmt.