Am 20. Juni ist Weltflüchtlingstag. Eine Gelegenheit, den Blick einmal mehr auf die Menschen zu lenken, die bereits seit vielen Jahren geduldet in Deutschland leben und immer damit rechnen müssen, wieder in ihr Heimatland abgeschoben zu werden. In diesem Jahr hat es eine Gesetzesänderung gegeben. Das Chancen-Aufenthaltsrecht bietet den Menschen, die vor 2017 nach Deutschland gekommen sind und sich seitdem im Asylverfahren oder in Duldung befinden, die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für 17 Monate zu erhalten. In dieser Zeit haben die Menschen die Chance, Arbeit oder Integrationskurse zu finden und somit die Voraussetzung für eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis.

Lamin Sanyang aus Gambia hat diese Hürde bereits genommen. 2015 ist er mit der großen Flüchtlingswelle über Italien nach Deutschland geflüchtet und kam über Karlsruhe nach Bad Säckingen. Der erste Asylantrag des heute 33-Jährigen ist damals abgelehnt worden. Doch hat er seine Chance genutzt, sich Arbeit gesucht und einen Integrationskurs besucht. Seit 2016 arbeitet er jetzt als Pizzabäcker in Rheinfelden und lebt mit zwei Freunden, die er auf der Flucht kennengelernt hat, in einer Wohnung in Bad Säckingen. Obwohl er die Höhen und Tiefen seit der Flucht bis zur Anerkennung erlebt und seit 2015 seine Familie in Gambia nicht mehr gesehen hat, ist die Rückkehr in sein Heimatland keine Option. „Ich bin zufrieden hier“, sagt er. In Rheinfelden kennt er inzwischen viele Menschen und viele kennen ihn. „Wenn ich irgendwo hinkomme, winken mir die Leute und rufen Lamin, Lamin“, lacht er. Er freut sich, dass er hier in Deutschland so gut angenommen wird. Erfahrungen mit Rassismus hat der 33-Jährige keine gemacht.

Ebrima Gibba ist einer der beiden Freunde, die mit Lamin Sanyang in der Bad Säckinger Wohnung leben. Der 29-Jährige stammt ebenfalls aus Gambia und ist seit 2015 in Deutschland. Sein Asylantrag ist abgelehnt worden und er hat seit drei Jahren die Duldung. Ende Juni macht er den Einbürgerungstest, die ihm das neue Chancenaufenthaltsrecht ermöglicht. Ende April hat er einen weiteren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt. Der 29-Jährige ist Vater eines kleinen Sohnes, der bedingt durch seine Mutter, die die slowakische Staatsangehörigkeit hat, als EU-Bürger gilt. Trotzdem: „Er hat zwar Kontakt zu seinem Sohn, aber weil Ebrima nicht erziehungsberechtigt ist, hat er keine Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung über seinen Sohn zu erhalten“, erklärt Katrin Huber.

Katrin Huber ist Migrationsberaterin für Erwachsene beim Caritasverband Hochrhein. Sie begleitet und unterstützt alle zugewanderten Menschen bei allen aufenthaltsrechtlichen Themen. Der Fachbereich Migration berät über Aufenthaltsrecht und zur deutschen Staatsangehörigkeit, kümmert sich um Familienzusammenführung, begleitet bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder bietet Unterstützung bei behördlichen Schreiben. „Oder wir leiten entsprechend weiter, falls wir nicht weiterhelfen können“, so Huber weiter. Werbung für sich muss der Fachbereich Migration des Caritasverbandes keine machen. „Wer nach Beratung sucht, der findet uns“, ist sich Huber sicher. Längst hat es sich unter den zugewanderten Menschen herumgesprochen, wo sie Hilfe finden können. Wie lange die Beratungszeit und Unterstützung dauert, ist unterschiedlich. „Der Prozess dauert sehr lange, ist aber nicht sehr eng“, fasst es Katrin Huber zusammen. Es kann sein, dass sie über Wochen oder Monate nichts von ihren Klienten hören.

Chancen stehen gut

Mit Ebrima Gibba arbeitet die Beraterin im Moment eng zusammen. Seine Chancen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, stehen gut. Auch er arbeitet seit vielen Jahren als Koch in Bad Säckingen. Jetzt muss er sein Testergebnis des Einbürgerungstests abwarten, bevor er den nächsten Schritt gehen kann. Allein schon wegen seines Sohnes, den er regelmäßig sieht, möchte er in Deutschland bleiben.