Am Samstagabend hat die Polizei in der Einsteinstraße einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer gestoppt. Gegen 20:30 Uhr war ein 44-Jähriger aufgefallen, als er mit unsicherer Fahrweise und leichten Schlangenlinien unterwegs war.

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Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 3,1 Promille. Der Mann kam zur Blutentnahme zum Polizeirevier und muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. Auch E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung, so die Polizei.

3,1 Promille hat der Atemtest bei dem 44-Jährigen angezeigt, hier ein Symbolbild.
3,1 Promille hat der Atemtest bei dem 44-Jährigen angezeigt, hier ein Symbolbild. | Bild: Julian Stratenschulte

Ab 0,5 Promille droht ein Fahrverbot

Für sie gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer: Bereits ab 0,5 Promille droht ein Fahrverbot und ein Bußgeld, ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Wer alkoholisiert mit einem E-Scooter fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.