Nach fünf Jahren ist der Prozess gegen zwei angeklagte Ex-Mitarbeiter der Sparkasse Furtwangen auf der Zielgeraden. Ein Beklagter soll für fast fünf Jahre in Haft. Dies fordert nun die Staatsanwaltschaft zum Ende des Hauptverfahrens am Landgericht Konstanz für den Hauptangeklagten.

Außerdem fehlen nach mehreren angeklagten Fällen von Unterschlagung und Betrug im Zusammenhang mit Kundenvermögen offenbar noch Gelder in sechsstelliger Höhe. Denn: Die Strafverfolger beantragen im Prozess nun, beim Beschuldigten einen Betrag in Höhe von genau 193.276,28 Euro einzuziehen.

In einem Fall ist die Justiz ganz milde

Im Finale des Prozesses wird eine mitangeklagte Ex-Beschäftigte der Sparkasse nicht mehr mit im Fokus der Justiz stehen. Die Frau genießt insofern die Milde der Rechtsprechung, als sie sich gegen zwei Geldzahlungen vor einer endgültigen Verurteilung schützen konnte. 21.000 Euro seien von ihr mittlerweile an die Sparkasse Schwarzwald-Baar überwiesen worden.

Eine ihr angebotene Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro sei ebenfalls beglichen worden, so dass die in Aussicht gestellte Einstellung des Verfahrens gegen die Angeklagte mittlerweile habe erfolgen können, erklärte Landgerichts-Sprecherin Mirja Poenig am 10. März auf Nachfrage dieser Redaktion.

Das Strafgesetzbuch. Grundlage für die Rechtsprechung ist das deutsche Gesetz auch im Prozess gegen einen Ex-Beschäftigten der Sparkasse ...
Das Strafgesetzbuch. Grundlage für die Rechtsprechung ist das deutsche Gesetz auch im Prozess gegen einen Ex-Beschäftigten der Sparkasse Schwarzwald-Baar. | Bild: Göbel, Nathalie

Eine vorläufige Einstellung sei laut Richterin Poenig bereits in der mündlichen Verhandlung vom 7. Februar 2023 „mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft“ durch die Kammer des Landgerichts beschlossen worden. Gestützt werde diese Vorgehensweise auf den Paragrafen 153 der Strafprozessordnung und hier auf den Absatz eins. Dieser regelt die Wiedergutmachung eines schuldhaft verursachten Schadens.

Teil der Beute bei Durchsuchungen sichergestellt

Im Hauptverfahren gegen den verbliebenen Angeklagten strebt das Landgericht für den 14. März eine Urteilsverkündung an. Klar positioniert ist dazu die Anklage. Sie fordert im Detail, „eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten zu bilden und zu verhängen“, wie Mirja Poenig formuliert.

In mehreren Fällen soll das Ex-Mitarbeiter-Duo der Sparkasse laut Anklage in der Furtwanger Sparkassen-Filiale Geld und Wertgegenstände veruntreut haben. Aufgedeckt wurde der Fall 2018 durch einen Bericht dieser Redaktion. Die zwei ehemaligen leitenden Mitarbeiter des Geldinstituts sollen durch gemeinsames handeln die Sicherheitsvorkehrungen in der Sparkasse ausgehebelt haben.

Die Innenrevision habe die Vorgänge aber entdecken können, hieß es seinerzeit. In der Folge kam es bei den damals Verdächtigen zu Hausdurchsuchungen und zur Beschlagnahme eines Teils der Beute. Das Kreditinstitut hatte die verdächtigten Mitarbeiter seinerzeit fristlos gefeuert.

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