Einen berauschten E-Scooter-Fahrer haben Polizeibeamte am Donnerstag, 10. November, gegen 23.45 Uhr auf der Mainaustraße aus dem Verkehr gezogen. Darüber informierte das Polizeipräsidium Konstanz in einer Pressemitteilung.

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Der 27-jährige Mann war in die Kontrolle geraten, weil an seinem Zweirad kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Als sie ihn ansprachen, stellten die Beamten bei ihm Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln fest. Ein freiwilliger Drogentest bestätigte den Verdacht. Der Mann musste eine Blutprobe abgeben.

Da er auch ohne Versicherungsschutz mit seinem E-Scooter auf der Straße unterwegs war, muss er nun neben dem Fahren unter Drogeneinfluss auch mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

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Obwohl für die Nutzung der Scooter kein Führerschein nötig ist, gelten sie laut Straßenverkehrsgesetz als Kraftfahrzeug. Man kann also auch seine Fahrerlaubnis fürs Auto entzogen bekommen, wenn man unter Alkohol oder Drogen auf dem Roller erwischt wird.