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Am Neujahrsempfang der Justiz im Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen nahmen zahlreiche Gäste teil. Vertreter der Gerichte und der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte aus der Region, Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, Juristen aus den benachbarten Kantonen der Schweiz sowie Repräsentanten der Polizei und aus der Politik trafen sich im Gerichtsgebäude an der Waldshuter Bismarckstraße.

  • Der Präsident des Landgerichts Wolfram Lorenz hob in seiner Ansprache die zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Strukturreformen der baden-württembergischen Justiz hervor, die für die Bürger Veränderungen mit sich bringen würden. Nachdem die staatlichen Notariate aufgelöst wurden, werden ab sofort alle notariellen Aufgaben im Landgerichtsbezirk von vier freiberuflichen Notaren ausgeführt. Die Nachlasssachen gehören nunmehr zur Zuständigkeit derjenigen Amtsgerichte, die über ein Familiengericht verfügen. Dies sind im hiesigen Bezirk die Amtsgerichte Waldshut-Tiengen und Bad Säckingen. Damit gehe – so der Landgerichtspräsident – „ein Verlust an Bürgernähe“ einher. Die ortskundigen und mit den Lebensverhältnissen der ortsansässigen Bürger bestens vertrauten Ratsschreiber gehören nach der Reform des Grundbuchwesens der Geschichte an, da die ursprünglich in den Städten und Gemeinden ansässigen Grundbuchämter zusammengefasst wurden. Für den Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen ist nunmehr das grundbuchführende Amtsgericht Villingen-Schwenningen zuständig.
    Als Relikt bleibt lediglich die Möglichkeit der Grundbucheinsicht, soweit dies auf den jeweiligen Gemeinden vorgesehen ist. Lorenz dankte in seiner in diesem Amt ersten Neujahrsansprache den ehrenamtlich tätigen Richtern und unterstrich: „Sie als Laienrichterinnen und Laienrichter tragen mit ihrer Tätigkeit zur Transparenz gerichtlicher Entscheidungen bei und erhöhen gleichzeitig auch deren Akzeptanz in der Gesellschaft.“
  • DieLeitende Oberstaatsanwältin Iris Janke berichtete von einer ungewöhnlich hohen Anzahl von Kapitaldelikten und Anklagen zum Landgericht sowie den dann folgenden Verhandlungen im vergangenen Jahr, bei denen die Täter in Untersuchungshaft genommen wurden, etwa das Verfahren um die Tötung des Stühlinger Waffenhändlers, mehrere versuchte Tötungsdelikte, die Tötung eines Säuglings, der Überfall auf die Postbankfiliale, Sexualstraftaten sowie schwere Betrugs- und Betäubungsmitteldelikte. Diese Verfahren – so Janke – verursachen einen erheblichen Arbeitsaufwand sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht.
    Iris Janke blickte auch auf die Kleinkriminalität und erteilte den politischen Bestrebungen, die Strafverfolgung in bestimmten Fällen aus Ressourcengründen einzuschränken, eine deutliche Absage: „Wenn der kleine Ladendiebstahl, das Schwarzfahren und der Bettelbetrug nicht mehr als Straftat verfolgt werden sollen, werden Dämme, die für Sicherheit und Rechtsfrieden in der Bevölkerung sorgen, gebrochen.“ Der richtige Ansatz sei die personell wie sachlich ordentliche Ausstattung von Polizei und Justiz zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit.
  • Der Vorsitzende des Anwaltsvereins Waldshut, Rechtsanwalt Lambert Krause, machte sich über das innovative und zugleich besorgniserregende Thema „Legal Tech“ Gedanken. Legal Technology steht für eine Software und Online-Dienste, die juristische Arbeitsprozesse unterstützen oder gänzlich automatisiert durchführen. Die Bedeutung solcher IT-Produkte steige für die Rechtsberatung seit einigen Jahren stetig. Die Anwaltschaft müsse mit Kreativität auf diese Konkurrenz durch das Internet reagieren.