Der März bringt eine einschneidende Veränderung für das Nachtleben von Villingen. In der Färberstraße müssen die Kneipen nun früher schließen. Die Details und was hinter der Neuregelung steckt, das ist stark umstritten.
Stichtag ist der 1. März 2023. Dann greifen die neuen Vorschriften. Der Gemeinderat hat diese einen Monat vorab, genau am 1. Februar, beschlossen.

Was heißt das nun im Detail? Eigentlich ist es ganz einfach: Mit Beginn des Monats März müssen die Gaststätten in der Färberstraße am Wochenende um drei Uhr und unter der Woche um ein Uhr schließen.
Die Dimension der Veränderung zeigt der Vergleich: Bislang durfte wochentags nachts bis 3 Uhr und in den Nächten zu Samstag und Sonntag bis 5 Uhr ausgeschenkt werden. Anders ausgedrückt: Jetzt ist jeweils zwei Stunden früher Schluss.
Eine Sonderreglung gibt es
Eine Sonderreglung gilt bei gesetzlichen Feiertagen, die unter der Woche im Kalender stehen. Hier gilt nun ebenfalls die Drei-Uhr-Regel.
Was steckt hinter der Neuregelung? Die Antwort lautet: Eine gesetzliche Vorgabe. Rathauschef Jürgen Roth hat diese zuletzt so erklärt: Der Gesetzgeber habe den Kommunen vorgeschrieben, wie viele Dezibel sie ab 22 Uhr zulassen dürfen.
Hinzu kommt laut Oberbürgermeister Roth: Von der Färberstraße seien 50 Anlieger auf die Stadtverwaltung zugekommen und hätten sich beschwert. Der Oberbürgermeister: „Da müssen wir reagieren.“
Im 40-köpfigen Gemeinderat war das Thema umstritten. Beispielsweise stellten die Grünen einen Antrag auf eine noch längere Sperrzeit ab zwei Uhr an den Wochenenden. Dieses Ansinnen stieß aber auf keine Mehrheit.
Frank Bonath von der FDP argumentierte, die Ausweitung der Sperrzeit verursache „einen Kollateralschaden“. Er machte diese Einschätzung am Ruf der Straße fest, diese sei landesweit als Party-Adresse bekannt und wirke somit auch als Standortfaktor.
Das Ringen der Stadträte
Die Neuregelung zerstöre, so Bonath weiter, gewachsene Strukturen und erschwere für Gastronomen die Lage, die mit Personalmangel und schmaleren Kundenbudgets ohnehin schon angespannt sei. Klaus Martin beschrieb für die CDU die Entscheidungsschwierigkeit. Er sagte: „Wir wollen das nicht als Gängelung sehen, wir wollen die Leute auch nicht ärgern.“
Eine Klage wurde abgewiesen
Aufregung gab es zuvor schon um eine – letztlich zurückgewiesene – Klage einer Anwohnerin, die sich gegen nächtlichen Lärm beim Katzenmusik-Jubiläum stemmte. Seither ist der Konflikt zwischen Anwohnerrechten und Gastro-Bedürfnissen neu angeheizt. Allerdings: Dass sich aus der Färberstraße in der Folge gleich 50 Einsprecher bei der Verwaltung gemeldet hatten, machte die Relationen klar: Aktuell sind in der Kneipenmeile knapp über 20 Gastrobetriebe gemeldet.
In den letzten Jahren griff die Stadtverwaltung in Einzelfällen auch durch: Es kam zu Schließungen und zum Entzug von Konzessionen.
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