Mit Gummistiefeln ausgestattet hat sich FDP-Landtagsabgeordneter Frank Bonath vor Ort in Rietheim ein Bild davon gemacht, welche Schäden die Biber hier angerichtet haben. Bonath ist auch umweltpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion. Die Vorsitzende der FDP, Petra Neumann, begleitete Bonath bei dem Ausflug im Bereich des Drachengrabens.
Fünf Biberfamilien haben sich angesiedelt
Die Gummistiefel waren notwendig, weil das Wasser auf den gefluteten Wiesen zur mächtigen Biberburg bereits knöcheltief steht. „Hier richtet die Biberfamilie den größten Schaden an“, berichtet Ortsvorsteher Bernd Bucher, der von Vereinsvertretern und Ortschaftsräten sowie von Landwirt Markus Glatz begleitet wurde. Insgesamt seien es bislang fünf Biberfamilien mit rund 15 Tieren, die sich rund um Rietheim angesiedelt hätten.
Ortsvorsteher befürchtet Verdoppelung des Tierbestandes
„Die Jungtiere sind mittlerweile so groß, dass sie den Bau verlassen werden und bis August ist mit einer Verdoppelung der Population zu rechnen“, befürchtet der Ortsvorsteher. Bonath ließ sich detailliert informieren, wo genau die Probleme liegen. Da ist zum einen der Landwirt Markus Glatz, dem landwirtschaftliche Flächen, das sind zwei Hektar pro Biber, verloren gehen. Auf der gegenüberliegenden Seite des Drachengrabens liegen die Sportstätten des SV Rietheim und des Tennisclubs Rietheim.

Quer durch das Unterholz
Durch das Unterholz bahnt sich Bonath vorsichtig den Weg an abgenagten Baumstümpfen vorbei an die Uferkante des Sees, in dem sich die Biberfamilie ihren Lebensraum geschaffen hat. Der idyllische Eindruck schwindet, als Bonath erfährt, welche Gefahren hier lauern. Nicht für den Biber, der ist streng geschützt, aber für den Fußballbetrieb.

Gefahr für Fußball-Kinder droht
„Der Hang ist hier so abschüssig, die Uferkanten brechen teilweise schon ab, dass höchste Gefahr besteht, wenn ein Kind einem Ball hinterherrennt, der vom Spielfeld die Böschung herunterrollt“, sagt Felix Bickel, Vorsitzender des SV Rietheim. Bis ein Schutzzaun gebaut sei, würden die Jugendtrainer kein Training auf dem Platz durchführen. Die Frage stünde noch im Raum, wer den Zaun, für den es spezielle Auflagen gäbe, bezahlen werde.

Verein benötigt zusätzliches Wasserrohr
Ein weiteres Problem tut sich Richtung Sommer auf, wenn die Temperaturen wieder ansteigen. „Der Rasenplatz muss bewässert werden und wegen des Bibers dürfen wir dort kein Wasser mehr entnehmen“, klärt Bickel auf. Dies bedeute, dass durch die Stadt ein neues Standrohr zum Rasenplatz verlegt werden müsse, weil die Wasserleitung des Vereinsheims mit 40 Millimeter Durchmesser zu klein sei. „Zu dem Aufwand muss man noch die zusätzlichen Wasserkosten hinzurechnen“, betont der Vorsitzende.
Sorge um die Tennisplätze
Roland Meßmer, stellvertretender Ortsvorsteher und Vizevorsitzender des Tennisclubs, sorgt sich um einen der drei Tennisplätze. Ein Umgehungsgerinne sorgt im Moment dafür, dass der Drachengraben nicht weiter ansteigt. Rund 30 Zentimeter fehlen noch, um den Tennisplatz zu fluten. „Damit es nicht so weit kommt, müssen die Technischen Dienste VS mindestens alle drei Tage die Umgehungsgerinne vom Schlamm säubern, den die Biber dort anhäufen“, so Bucher. „Wenn dann noch die Drainage dicht ist, wird der Platz für uns endgültig unbrauchbar, weil dieser ständig von unten durchfeuchtet wird“, ergänzt Meßmer.

Bonath kommt aus dem Staunen nicht heraus
Bonath kommt aus dem Staunen nicht heraus, für welche Beeinträchtigungen, sei es für die Landwirtschaft, als auch für die Vereine durch die Biber entstehen. „Man muss auch berücksichtigen, welche Kosten sich anhäufen und wie verhältnismäßig dies alles im Vergleich zum Tierschutz ist“, so der Landtagsabgeordnete.
Dabei dürfe man nicht nur Rietheim im Fokus haben, sondern es gäbe weitere Standorte im Stadtgebiet und im Landkreis, in denen der Biber mittlerweile zur Plage werde. „Ich werde bei der Stadt Villingen-Schwenningen nachfragen, über welche Summe wir hier sprechen“, versichert Bonath.
Es gibt keine zumutbaren Alternativen
Bonath weist darauf hin, dass es, obwohl der Biber streng geschützt ist, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit gibt, beim Naturschutzreferat im Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung bei streng geschützten Arten zu stellen. Dann könnten Biber beispielsweise entnommen werden.
Die Voraussetzung für eine Regelung sieht Bonath als gegeben an. „Zum einen gibt es keine zumutbaren Alternativen und es gibt zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art“, informiert Bonath.
Viele Gründe für eine Ausnahmeregelung
Wirtschaftlich gesehen sei es der Verlust landwirtschaftlicher Flächen und der Aufwand, den die Stadt VS betreiben müsse sowie im sozialen Interesse die eingeschränkte Nutzbarkeit der Sportstätten. „Der Antrag muss von den Betroffenen oder von den Grundstückseigentümern gestellt werden“, so Bonath. Danach könne er beim Umweltministerium Baden-Württemberg nachhaken, wie es mit den Anträgen weiter ginge.

Der Landtagsabgeordnete betont in der Runde, dass weder er noch die FDP Fraktion, die schon mehrere Anträge im Landtag gestellt haben, Biber zu entnehmen, wenn es zu hohen Schäden kommt, gegen eine Ausbreitung der Tiere sind. „Aber wenn die Population zur Plage wird, muss man regulierend eingreifen“, sagt Frank Bonath in Rietheim.