Egal ob Mieter oder Hausbesitzer – diese Entscheidung betrifft alle St. Georgener: Der Gemeinderat hat die Änderung des Hebesatzes für die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. Und den Hebesatz dabei stärker erhöht als von der Verwaltung vorgeschlagen.
Für wen es künftig teurer wird und warum die Gemeinde dennoch nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer hat als bisher.
2025 wird für viele teurer
Die Reform der Grundsteuer bedeutet für Eigenheimbesitzer – aber auch für Mieter, auf die die Grundsteuer anteilig umgelegt werden kann – in den meisten Fällen, dass sie ab dem kommenden Jahr mehr zahlen müssen.
Anlass für die Reform der Grundsteuer ist die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die bisherige Bewertung über die Einheitswerte zu erheblichen Ungleichbehandlungen geführt hat.
Das Land Baden-Württemberg hat daher 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen, das die rechtliche Grundlage für die neue Grundsteuer ab 2025 bildet.
Was ändert sich?
Für die Grundsteuer B, die Grundstücksbesitzer von Wohnimmobilien betrifft, spielt künftig nur noch der Bodenrichtwert eine Rolle. Die auf dem Grundstück stehenden Gebäudewerte sind nicht mehr entscheidend.
Bei der Berechnung der Grundsteuer A, die für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe gilt, erfolgt die Bewertung nach dem Bundesmodell auf Basis eines durchschnittlichen Ertragswertverfahrens.
Hier ist neu, dass die bislang zur Grundsteuer A zugeschlagenen Wohngebäude der Betriebsinhaber und Familienmitglieder künftig als eigenes Grundsteuerobjekt betrachtet und der Grundsteuer B zugerechnet werden.
Wer sind die Gewinner und Verlierer?
Ob die neue Grundsteuer jetzt gerechter berechnet ist als bisher, bleibt zu bezweifeln. „Es wird Gewinner und es wird Verlierer geben“, erklärte Kämmerin Blanka Amann, die das Prozedere erläuterte.
Demnach werden kleinere Grundstücke mit neuerer Bebauung tendenziell etwas günstiger, große Grundstücke werden teurer.
Unbebaute Grundstücke, die mit der Steuermesszahl 1,3 berechnet werden, werden sogar deutlich teurer.
Grundstücke, auf denen Mehrfamilien- oder Hochhäuser stehen, können ebenso wie Besitzer von Eigentumswohnungen künftig einen günstigeren Grundsteuerbescheid erhalten.
Die Stadt St. Georgen soll aufgrund der Aufkommensneutralität durch die Neuberechnung übrigens keine höheren, aber auch keine geringeren Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen.
Erhöhung des Hebesatzes in St. Georgen
Das Finanzamt hat bisher 92 Prozent der Grundstücke in St. Georgen für die Grundsteuer B berechnet. Dabei hat sich gezeigt, dass die Stadt aufgrund von Verschiebungen mit Mindereinnahmen von rund 90.000 Euro rechnen muss. Deshalb musste der Gemeinderat über eine Erhöhung des Hebesatzes beraten.
Da die von der Verwaltung vorgeschlagene Hebesatzerhöhung um 25 Prozent von derzeit 400 auf 500 Prozent aus Sicht des Gremiums zu knapp bemessen war, sprach sich der Gemeinderat für eine Anhebung der Grundsteuer A auf 500 und Grundsteuer B auf 510 Prozent aus.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde bisher bei 340 Prozent belassen, um die ohnehin stark belasteten Betriebe nicht zusätzlich zu strapazieren.
Noch haben nicht alle Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis die neuen Hebesätze beschlossen. In Furtwangen zum Beispiel steht die Entscheidung jedoch bereits: Dort steigt die Grundsteuer B von 430 auf 695 Prozent. Die Grundsteuer A sinkt dagegen von 365 auf 230 Prozent.