In der Justizvollzugsanstalt Rottweil ist es am frühen Freitagmorgen zu einem Brand in einer Zelle gekommen. Der Brand wurde nach Angaben von Polizeisprecher Dieter Popp um 6 Uhr entdeckt. Die Lösch- und Rettungseinsätze seien um 9 Uhr beendet worden.

Nach derzeitigem Stand habe ein 29-jähriger Häftling in seiner Zelle, in der Raummitte Nahrungsmittelreste angehäuft und angezündet.

Rätselhaft bleibt zunächst, weshalb der Gefangene in der Justizvollzugsanstalt ein Feuer entfachen konnte und womit. Dies werde nun aber ermittelt.

Das Motiv des Mannes sei unklar, führt Dieter Popp weiter aus. Mitarbeiter des Hauses hätten den Mann am Fenster stehend und nach Luft schnappend angetroffen.

Der mutmaßliche Brandstifter sei unverletzt geblieben. „Er wurde in eine andere Zelle verlegt“, so der Polizeisprecher. Andere Gefangene seien von dem Vorgang nicht tangiert gewesen.

Feuer konnte schnell gelöscht werden

Allerdings hätte der Vorgang zwei Justizmitarbeiter so stark herausgefordert, dass diese zur Beobachtung nach dem Einatmen von Rauchgasen in ärztliche Obhut übergeben worden seien.

Ursprünglich hatte es geheißen, dass auch ein Insasse verletzt wäre. Dies scheint sich – Stand Freitagmorgen – auf Grund näherer Polizeiangaben nicht zu bestätigen.

Freitagabend: Staatsanwalt greift durch

Die Strafverfolger machten im Tagesverlauf klar, dass die Brandstiftung im Gefängnis ernst genommen wird. Nach 17 Uhr teilte ein Behördensprecher mit, dass sich der Tatverdacht gegen den Häftling erhärtet habe. Der Mann sei nun in Untersuchungshaft genommen worden.

Was auf den ersten Blick paradox anmutet, wird bei Kenntnislage der Hintergründe klarer. Der 29-Jährige verbüßte nach SÜDKURIER-Informationen wegen einer nicht bezahlten Geldauflage eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe. Das bedeutet, er war bislang nicht direkt zu einer Haft verurteilt.

Nun ist er in Untersuchungshaft und es scheint, als könnte sich seine Zeit hinter Gittern auf Grund der offenbaren Brandlegung erheblich verlängern.

Im Klartext: Der Mann sieht einem neuen Verfahren entgegen. Dieses könnte schon aus einem Grund eine empfindliche Strafe zur Folge haben: Im Gefängnis sollen sich zum Zeitpunkt des Feuers 30 Personen befunden haben, die extrem gefährdet waren.

Die Feuerwehr hat sich auch großen Parkplatz am Nägelesgraben postiert, im Hintergrund ist der angeleuchtete Bau der Haftanstalt zu sehen.
Die Feuerwehr hat sich auch großen Parkplatz am Nägelesgraben postiert, im Hintergrund ist der angeleuchtete Bau der Haftanstalt zu sehen. | Bild: Blaulichtreport Rottweil/Christan Klemm

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Brandobjekt um ein Gefängnis handelt, waren das Deutsche Rote Kreuz sowie die Polizei in einem Großaufgebot vor Ort.

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Alle raus bei Brand im Gefängnis?

Wenn das Gefängnis brennt, dann gelte auch hier grundsätzlich die Regel, dass alle Insassen in Sicherheit gebracht werden müssen, erklärt VS-Feuerwehr-Chef Markus Megerle.

Würde das Villinger Gefängnis brennen, existierten genaue Rettungspläne. Eine Rettung über Fenster und Drehleiter scheide in einem solchen Fall aus, die Gebäude seien zu massiv gesichert.

Grundsätzlich sei die Bauausführung so, dass es wenig brennbare Materialien gebe. In Rottweil brannte nun aber in der Zelle laut Polizeiangaben auch ein Holzschrank.

Markus Megerle ist Feuerwehrkommandant in VS. Er erklärt am Beispiel des Villinger Gefängnisses, was bei einem Brand wichtig ist. Unser ...
Markus Megerle ist Feuerwehrkommandant in VS. Er erklärt am Beispiel des Villinger Gefängnisses, was bei einem Brand wichtig ist. Unser Foto entstand 2020 an der Villinger Bickenstraße. | Bild: Matthias Jundt

Laut Megerle seien in Gefängnissen nicht nur mehrere Rettungswege und Schutzbereiche für solche Fälle definiert. „In den Gebäuden gibt es auch Atemschutz für ausgebildete Mitarbeiter“, so der Kommandant, der ergänzt: „Im Idealfall sind bei so einem Brand schon alle Personen draußen, bis wir da sind.“

Erst kürzlich hätten sich Feuerwehr und Mitarbeiter der Justiz in Villingen dazu neu abgestimmt. Die Geretteten, so Megerle, würden auf Grund genauer Evakuierungspläne aus dem Gebäude gebracht.

Im Vorfeld festgelegt sei auch, wohin genau die aus den Zellen geretteten Personen in den ersten Minuten gesichert bis zu einem möglicherweise fälligen Abtransport in andere Gebäude gebracht würden.

Auch bei einem Gefängnisbrand obliege der Feuerwehr das Kommando – „in enger Abstimmung natürlich mit Justiz und Polizei“, betont der VS-Feuerwehrchef.