Wegen der Verbreitung und dem Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften ist ein Mann aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis jetzt vor dem Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.

Dem heute 37-jährigen Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Juli 2021 vier Videofilme mit kinderpornografischem Inhalt auf ein amerikanisches Internetportal hochgeladen zu haben.

So kommt ihm die Polizei auf die Spur

Über die US-Behörden bekamen die deutschen Ermittler einen Hinweis über den Inhalt des Videomaterials. Über die Mobilfunknummer, die der Beschuldigte bei der Anmeldung für das Internetportal hinterlassen hat, konnte die Polizei schließlich die Identität des Mannes ausfindig machen.

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Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Mannes im Dezember 2021 konnten mehrere Computer, Tablets und ein Smartphone beschlagnahmt werden. Darauf befanden sich weiteres belastendes Video- und Bildmaterial. Insgesamt seien mehr als 2000 Video- und Bilddateien festgestellt worden.

Die Staatsanwältin verlas nur auszugsweise den Inhalt der Videos und Bilder, die Kinder und Jugendliche im Alter zwischen acht und 17 Jahren bei sexuellen Handlungen zeigten. In einem Fall sei sogar ein Hund involviert gewesen.

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Vor Gericht legte der Angeklagte, der zurzeit arbeitslos ist und mit seiner Mutter zusammenwohnt, ein vollumfängliches Geständnis im Sinne der Anklage ab.

Was Staatsanwalt und Verteidiger beantragen

Dem Angeklagten wurde seitens der Staatsanwaltschaft jedoch sein Geständnis sowie die Zusicherung, eine Therapie machen zu wollen, zu Gute gehalten und dass der Beschuldigte bisher nicht vorbestraft ist. Daher forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

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Die Verteidigung plädierte darauf, das Strafmaß auf 18 Monate zu begrenzen. Der Straftatbestand der Verbreitung und dem Besitz kinderpornografischer Schriften sieht ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.

Richter verweist auf Rückfallquote

Das Gericht verurteilte den Mann schließlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, sowie einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsbezugs seines Arbeitslosengeldes. Zudem muss der Mann auf Anordnung von Richter Christian Bäumler dringend eine ambulante Therapie machen.

Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. „Die Rückfallquote für Menschen wie Sie ist sehr hoch“, konnte Bäumler aus langjähriger Erfahrung als Richter prognostizieren.