Schon lange zieht sich das Projekt um den Bau der zweiten Brücke über das Gauchachtal. Nach Verzögerungen aufgrund des Artenschutzes sollte es im Dezember 2022 losgehen – dann flatterte eine Klage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) ins Haus.

In den Sternen steht jetzt, wie genau es mit der Brücke überhaupt weitergeht. Einen Termin könne man noch nicht absehen, plane aber weiterhin mit einem Baubeginn im Mai, hieß es aus der Pressestelle des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg.

Das hatte als Plangenehmigungsbehörde am 20. Dezember 2022 die sofortige Vollziehbarkeit der Plangenehmigung für die Baustraße und die Baustelleneinrichtungsflächen verfügt, damit die Arbeiten beginnen können.

Klage und Gegenklage

Ende Januar hat jedoch der VCD seinerseits beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg beantragt, dass dieser die aufschiebende Wirkung der Klage des VCD anordnet und damit die sofortige Vollziehbarkeit aufgehoben wird. Die Absicht dahinter ist laut Verkehrsclub, „dass vor Ort keine vollendeten Tatsachen durch die beginnenden Baumaßnahmen geschaffen werden“.

„Eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus. Wir rechnen aber mit einem zeitnahen Urteil“, sagt Paul Daum, Vorsitzender des VCD-Regionalverbandes Südbaden, der die Klage gegen das Projekt initiiert hat.

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„Leider ist der für Mai angestrebte Baubeginn derzeit nicht absehbar“, erklärt Heike Spannagel, Pressesprecherin des RP Freiburg. Für die aktuell beim VGH Mannheim liegende Klage des VCD stehe die gerichtliche Entscheidung noch aus. „Aus Sicht des Regierungspräsidiums Freiburg steht inhaltlich einer schnellen Entscheidung nichts entgegen“, so Spannagel weiter.

Firma reicht Beschwerde ein

Abgesehen davon sei das EU-weite Ausschreibungsverfahren für die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen. „Da eine der Firmen, die ein Angebot eingereicht haben, gegen die Auswahl der erstplatzierten Firma Beschwerde eingelegt hat, wird die Vergabe aktuell in einem sogenannten Nachprüfungsverfahren am Oberlandesgericht Karlsruhe überprüft“, heißt es aus der Pressestelle. Hier rechne man mit einer zeitnahen Entscheidung.

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Die Bindefrist für die Angebote sei verlängert worden, sodass sie weiterhin gültig seien. „Insgesamt streben wir in Abhängigkeit von den laufenden Verfahren einen schnellstmöglichen Baubeginn an. Wir sind jederzeit darauf vorbereitet“, so Spannagel weiter.

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