Der Disput um die Klage gegen den Bau einer zweiten Brücke über das Gauchachtal geht in eine weitere Runde. Nachdem der Verkehrsclub Deutschland gegen das Projekt vor Gericht zieht, erwidert das Regierungspräsidium (RP) Freiburg jetzt die Klage.

Laut Mitteilung des RP sei die Erwiderung am Dienstag, 20. Dezember, an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg übersandt worden. Darin bekräftigt das RP, dass die Grundsatzentscheidung für die zweite Brücke aufgrund der 1991 erteilten Baugenehmigung unanfechtbar sei und daher auf dem Rechtsweg nicht mehr angegriffen werden könne.

Gegen die Plangenehmigung

Konkret richte sich die Klage des VCD gegen die Plangenehmigung, die das RP am 11. Februar 2022 für eine Baustraße zur Aufstellung von Kränen und zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen erlassen hatte.

Das RP sieht die Klage dagegen auch als unbegründet an. Unter anderem habe sich nach erneuter Prüfung bestätigt, dass entgegen der Auffassung des VCD hier keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei, da die Bauflächen nach Fertigstellung der Brücke größtenteils wieder rekultiviert und in den vorigen Zustand versetzt werden.

Der VCD sieht bei den Prüfungen zur Umweltverträglichkeit im Vorfeld eklatante Mängel seitens des RP.

Trotz Klage weiter

In Freiburg will man die Umsetzung des Vorhabens nun trotz Klage voranbringen. Daher habe die Behörde im Rahmen einer sogenannten Planergänzungsentscheidung die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung zum Bau der zweiten Gauchachtalbrücke angeordnet.

Dies werde unter anderem mit der Verzögerung der anstehenden Sanierungen der Tunnel und der bestehenden Brücke sowie den während dieser Arbeiten drohenden mehrjährigen Umleitungsverkehren durch Döggingen begründet.

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Zudem hätten sich im Bereich der Gauchachtalbrücke laut RP in den vergangenen zehn Jahren immer wieder schwere Unfälle ereignet, die zwei Todesfälle, 13 Schwer- und 21 Leichtverletzte und rund drei Millionen Euro Sachschaden zur Folge hatten.

Laut Mitteilung der Verkehrspolizei habe sich der Bereich gerade in letzter Zeit zu einer Unfallhäufungsstelle entwickelt. Daher sei die Beseitigung der Unfallrisiken durch den Bau der Brücke geboten.

Um Rechtsrisiken zu vermeiden, sei zudem die für das Vorhaben notwendigen Waldrodungsgenehmigungen neu erteilt worden. Der VCD habe in seiner Klage unter anderem die mangelnde Zuständigkeit der Forstbehörde für diese Genehmigungen beanstandet.

Keine Annäherung bei Gespräch

Wie das RP weiter mitteilt, habe im Vorfeld der Klageerwiderung ein Gespräch mit dem VCD, den Bürgermeistern von Bräunlingen und Löffingen sowie dem Ortsvorsteher von Döggingen stattgefunden. Schon im Vorfeld kommunizierten der VCD und die Dögginger Ortsverwaltung auf dem Postweg. Leider habe dieser Austausch bislang keine Annäherung der gegenseitigen Standpunkte gebracht.

„Angesichts der Unfallhäufungsstelle und der erheblichen Belastungen, die eine Verzögerung des Brückenbaus für die Bevölkerung von Döggingen zur Folge hätte, setzen wir weiterhin auf eine gütliche Einigung mit dem VCD“, sagt Karl Kleemann, Leiter der Mobilitätsabteilung des RP.

Im Hinblick auf die vom VCD befürchtete Erhöhung des Kohlendioxidausstoßes hob er hervor, dass der Brückenbau zu keiner Verkehrszunahme auf der B31 führen werde.

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Kleemann wies zudem darauf hin, dass mit dem Bau der zweiten Brücke der Tunnel Döggingen künftig bei Bedarf im Gegenverkehr genutzt werden könne. Diese auch von der gesamten Raumschaft geforderte Verbesserung habe zur Folge, dass Sperrungen einer Tunnelröhre oder einer Brücke in Zukunft jeweils durch das Schwesterbauwerk kompensiert werden können. Dadurch sei künftig kein belastender Umleitungsverkehr durch die Ortsdurchfahrt von Döggingen mehr notwendig ist, so Kleemann.