War es richtig, dass die Stadt Blumberg nach den Eingemeindungen von Bürgern der neuen Stadtteile Abwasserbeiträge einforderte, obwohl die Kanäle zum Teil schon 40 Jahre verlegt waren? Die Antwort des Gesetzgebers kam erst jetzt, rund 50 Jahre später: Nein. Den Betroffenen, rund ein paar Dutzend Bürger, nutzt dies nichts mehr: Sie mussten ihren aus heutiger Sicht wohl zu Unrecht erhobenen Beitrag längst an die Stadt überweisen. Dass dies künftig nicht auch noch Bürgern in anderen Gemeinden in Baden-Württemberg passiert, ist dem Blumberger Dietrich Kuntz mit zu verdanken. Er hatte als damaliger Stadtrat dafür gestimmt, von den Bewohnern der Riedböhringer „Siedlung“ keine Beiträge mehr zu erheben und aufmüpfigen Bürgern bei ihrem Widerstand geholfen. Und Kuntz hatte erkannt, dass es dringend nötig war, im Gesetz eine zeitliche Höchstgrenze für kommunale Abgaben festzulegen. Er musste viele Bretter bohren. Selbst als das Bundesverfassungsgericht 2013 mit einem Beschluss die Gesetzgeber der Bundesländer verpflichtete, für das Erheben der Abgaben einen zeitliche Höchstgrenze festzusetzen, dauerte es bis zum 2. Dezember 2020, bis der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz änderte.

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