Bad Dürrheim – Rund um die Waldstraße gibt es in einem eigentlich besonders stillen Teil der Kur- und Bäderstadt eine Debatte um ein angestammtes Beherbergungshaus.

Auslöser von Sorgen sind Ausbau-Pläne der Einrichtung. Ein „Waldeck-Event-Garten“ mit Café und Gin-Bar soll am Ahornweg entstehen, kündigt dort ein großes Banner an. Die beantragte Terrassennutzung haben die Räte des Technischen Ausschusses allerdings vor Wochenfrist abgelehnt, der Umnutzung eines ehemaligen Wohnhauses auf dem Areal in ein Gästehaus zugestimmt.

Anwohner unterstellen den Hotelbetreibern eine „Radikalrodung von über 30 Bäumen“. Zudem besorgt sie ein von ihnen moniertes Ereignis aus dem Jahr 2017. An einem Samstagabend, es war Samstag, 30. Dezember, hätten „übermannshohe, professionelle Boxenanlagen die Nachbarschaft in voller Lautstärke beschallt. Anwohner sprechen von einem Verstoß gegen die Ruheordnung der Stadt. Die Open-Air-Veranstaltung mit dem Titel „Dance with Fire live“ habe ohne Genehmigung stattgefunden, so Dees Vorwurf. Doch laut Informationen des Ordnungsamts habe Schrenk für die Veranstaltung keine Genehmigung benötigt. „Solche Shows sind nicht genehmigungsbedürftig“, führte zuletzt Gina Wetzel, Sachbearbeiterin Sicherheit und Ordnung, auf Anfrage des SÜDKURIER aus. So, wie die Umstände der Veranstaltung dem Ordnungsamt kommuniziert worden seien, wäre auf dem Areal im Ahornweg auch kein Alkohol ausgeschenkt worden. Damit hätte sich auch die Frage nach einer Konzession nicht gestellt, hieß es vom Rathaus.

Jetzt reagiert erstmalig öffentlich Rüdiger Schrenk. Er ist Geschäftsführer des Hauses. Er sagt, es sei „an der Zeit, dass ich als Geschäftsführer des Waldeck Spa Resort zu den Presseberichten und Leserbriefen der vergangenen Zeit Stellung nehme. Ich möchte die Gerüchte und das Halbwissen einiger Personen klarstellen. Ich bin seit mehreren Jahrzehnten hier ansässig, beschäftige mehr als 130 Mitarbeiter und glaube von mir behaupten zu können, dass ich mehr als manch anderer in diesen Standort investiert habe und investiere. Negative Äußerungen gegen mich persönlich und vor allem gegen mein Unternehmen haben nichts mehr mit Sachlichkeit zu tun“, klagt er. Zu seinen Absichten auf dem betroffenen Grundstück am Ahornweg 6 mit der Flurstücknummer 2978/1 führt er nun erstmals öffentlich einige Details aus.

Für das bisher bestehende Wohnhaus sei „ein Bauantrag für die Nutzungsänderung in ein Gästehaus am 20. Dezember 2017 bei der Stadt Bad Dürrheim eingereicht“ worden. Nach Auffassung Schrenks sei „die genannte ausnahmsweise Nutzungsart allgemein zulässig. Die Umbauarbeiten sind verfahrensfrei“, erklärt er und beruft sich auf die Bebauungsvorschriften Waldstraße – Sonnenstraße (1 Abs.2 BauNVO, Betriebe des Beherbergungsgewerbes).

In seiner Stellungnahme sagt er weiter: „Die im Lageplan des Baugesuchs eingezeichnete Terrasse ist nicht beantragt und auch nicht baurechtlich genehmigungspflichtig. Sie ist im Plan als Grundlage für die beim Gewerbeamt des Landratsamts beantragte Erweiterung für die bestehende Waldeck-Schankerlaubnis nach Paragraf 1 des Gaststättengesetzes vom 1. Januar 2018 gedacht. Der Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und die Verabreichung von zubereiteten Speisen bedarf nach Paragraf zwei, Nummer zwei des Gaststättengesetzes keiner Erlaubnis.“

Rüdiger Schrenk präzisiert seien Vorstellungen weiter: „Eine Erlaubnis für Musikaufführungen wurde nicht beantragt.“ Die rechtsmittelfähige Entscheidung des Landratsamtes bleibe darüber hinaus abzuwarten, heißt es in seiner offenbar mit Bedacht formulierten Erklärung, die unserer Redaktion schriftlich vorliegt.

Zum Vorwurf des Fällens von Bäumen sagt der Hotel-Geschäftsführer: „Die Genehmigung für das Fällen der 22 Bäume auf diesem bebaubaren Grundstück wurde auf mündlichen Antrag am 2. November 2017 vom Bauamt der Stadt schriftlich erteilt.“ Weiter Rüdiger Schrenk: „Für diese 22 Bäume wird von uns Ersatz geleistet. Dieser Ersatz auf eigenem oder von der Stadt noch zu bestimmenden städtischen Grundstück richtet sich nach Paragraf 5 der Baumschutzsatzung der Stadt Bad Dürrheim vom 19. Februar 1998.“ Diese Ersatzpflanzung finde in Abstimmung mit Gerhard Bronner vom Umweltbüro in Donaueschingen und dem Baumsachverständigen der Stadt statt“, schließt Schrenk seine Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion.

Die Anwohner wird das Ganze kaum beruhigen: Sorgenvoll denkt einer von ihnen an den bevorstehenden Sommer. „Wirft man einen Blick auf die Homepage des Waldeck-Hotels, so findet man dort Ankündigungen diverser Schlager-Nächte, die im zweiwöchigen Rhythmus geplant sind und wohl künftig im Event-Garten vonstattengehen sollen, wenn man dem Transparent Glauben schenken darf“, sagt er. „Im Sommer bei geöffneten Terrassentüren oder sogar als Open-Air-Veranstaltung ist dies in einem Wohngebiet absolut nicht hinnehmbar.“

Rechtsgrundlagen

Für ds Hotel Waldeck ist in seinem Altbestand einer Sondernutzungszone definiert. Bei den umliegenden Nachbarschaftsbereichen handelt es sich um ein reines Wohngebiet. Die Bad Dürrheimer Polizeisatzung setzt grundsätzlich auf kurortgerechte Ruhe. So ist zum Beispiel der Gebrauch von Tonabspielgeräte im Freien untersagt. Die Hotelveranstaltung vom 30. Dezember 2017 war als gewerbliche Nutzung nicht beantragt. Somit konnte sie auch nicht genehmigt gewesen sein. (tri)

Was die Anlieger zur Vorgehensweise von Rathaus und Waldeck genau monieren

Der Streit zwischen Waldeck und Anwohnern weitet sich aus. In einer schriftlichen Erklärung teilte Matthias Dees aus der Sonnenstraße als Sprecher am Mittwoch die wesentlichen Standpunkte schriftlich mit.

  • Fällung der Bäume: "Es gibt keinen ordnungsgemäßen Antrag für die Genehmigung zur Fällung: Paragraf vier, Absatz zwei der Baumschutzsatzung erfordert einen schriflichen Antrag des Antragsstellers an den Umweltbeauftragten, in dem "die betroffenen Bäume nach Art, Stammumfang usw..." genannt und in einem Lageplan markiert worden sind." Betont wird von den Nachbarn, der Hotel-Geschäftsführer selbst hätte den Antrag stellen müssen. Nach Erkenntnissen der Anwohner sei dies nicht erfolgt. Sie legen unserer Redaktion einen handschriftlichen Antrag an den Bauhof ohne Datum und Unterschrift, versehen mit einem Waldeck-Stempel vor, in dem die Befreiuung von den Auflagen der Baumschutzsatz eingefordert worden sein soll. Angesichts der Art und Weise des Papiers befinden die Anwohner auf einen "Verstoß gegen die Satzung".
  • Die Prüfung der Stadt: Diese entspreche laut den Waldeck-Nachbarn "auch nicht der geforderten Form. Zudem habe "die Stadt nicht jeden Baum, wie in der Satzung gefordert, vermessen oder die Erkrankungen dokumentiert".
  • Zum Kahlschlag: Hier sagen die Anwohner: "Die Gründe für die Fällung sind sehr zu bezweifeln – aus verschiedensten Gründen. Zum Beispiel bei dem Fichtenwäldchen 15 Bäume gefällt, nur für fünf ist aber überhaupt ein Grund für die Fällung dokumentiert. Umgehauen wurden gleich einmal vorsorglich alle. Die Begründungen sind ausweislich eines Dokuments alles andere als stichhaltig. Es wird mit Pauschalaussagen wie "nicht mehr vital" argumentiert."
  • Unklarheiten bei Ersatzpflanzungen: Es liegt laut den protestierenden Anwohznern "bis heute keine genaue Auflistung nach Paragraf fünf, Absatz zwei der Satzung vor, nachdem die genaue Zahl der zu planzenden Ersatzbäume genannt werden kann. Diese Zahl wird seit drei Monaten von der Stadt, ebenso wie die Berechnung einer solchen Zahl, angefordert. Bis heute wurde nichts geliefert. Erst wurde von 16 Bäumen, dann von 22 gesprochen." Zuletzt habe der Bürgermeister von 32 Bäumen gesprochen. Ob Details zur erforderlichen Ersatzpflanzung je genannt werden können? Die Anwohner zweifeln hier stark. Sowohl Hotelier wie Stadtverwaltung "werden eine solche Zahl je liefern können, da die Grundlage für die Berechnung dieser Zahl überhaupt nicht vorliegt. Denn es wurden weder die Bäume genau erfasst noch wurden sie vermessen, bevor sie auf die Schnelle gefällt worden sind".
  • Ablauf des Kahlschlags: Die Anwohner schildern: "Die Aktion startete am Freitagabend, bei Einbruch der Dunkelheit. Am Montag vor Mittag waren alle Bäume radikal gefällt." Montagmorgen habe das Stadtbauamt bekräftigt, es läge ein ordnungsgemäßer Antrag zur Baumfällung vor. "Das hat nicht gestimmt. Und zu diesem Zeitpunkt hätte die Fällung noch verhindert werden können", betonen empört die Nachbarn des Hotels.
  • Auflagen-Verstoß: Nach Paragraf fünf, Absatz zwei hat das Waldeck nach Auffassung der Anwohner "auch gegen das Gebot der Ersatzpflanzung bis zum 15. November verstoßen. Gefällt wurde Anfang November. Damit hätte die Ersatzpflanzung bis zum 15. November durchgeführt sein müssen. Oder es hätte nicht vor dem 15. November gefällt werden dürfen".
  • Aufsicht umgangen? Umweltberater Bronner war laut der Anwohnerschaft "nachweislich nicht über die Baumfällaktion informiert. Bei einem solchen Umfang hätte er dies aber sein müssen".
  • Eilige Angelegenheit? "Erstaunlich" ist laut der Anwohnerschaft "auch die Schnelle der Abwicklung in einem solch massiven und brisanten Fall von Baumfällungen". Die Daten hierzu laut der Anwohner: "Am 3. November hat das Waldeck das Zusatz-Grundstück gekauft. Am 2. November wurde der Antrag gestellt. Ebenfalls am 2. November wird laut eines Dokuments der Kommentar der Stadt dazu abgegeben. Am 3. November bedankt sich das Waldeck beim Bauamt schriftlich für die gute Zusammenarbeit."