Um in Konstanz von A nach B zu kommen, können Konstanzerinnen und Konstanzer seit dem Jahr 2020 E-Scooter nutzen. Die kleinen Stadtflitzer prägen das Stadtbild, für viele Bürger sind sie ein lästiges Ärgernis, weil sie beispielsweise Gehwege versperren. Andere nutzen das Mobilitätsangebot im Stadtgebiet dagegen gerne. So oder so hat die Stadtverwaltung zum Jahr 2024 nun neue Regeln für die E-Scooter eingeführt.

So galt laut einer entsprechenden Pressemitteilung der Verwaltung bis Ende 2023 eine Vereinbarung zwischen den Anbietern und der Stadt bezogen auf das Aufstellen und Betreiben der elektrischen Rollern per Verleihsystem. Nun ist es den Betreibern seit Januar 2024 nur noch mit einem Sondernutzungsrecht möglich, E-Roller im öffentlichen Raum abzustellen.

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Denn mit den Scootern gibt es einige Probleme. So heißt es in der Pressenotiz: „Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Vereinbarung nicht ausreicht, um die Interessen aller zu wahren. Insbesondere Konflikte zwischen E-Tretroller-Nutzenden und FußgängerInnen sowie RadfahrerInnen nahmen zu.“

Was die Stadtverwaltung damit meint? Laut Benedikt Brüne, Sprecher der Verwaltung, gehe es bei Konflikten nicht um körperliche Auseinandersetzungen, gemeint seien „Raumnutzungskonflikte zwischen den Interessensgruppen“. Das teilt Brüne auf SÜDKURIER-Nachfrage mit. „Durch falsch abgestellte E-Tretroller kam es zu teilweise erheblichen Behinderungen für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte FußgängerInnen sowie Sehbehinderte kann dies problematisch werden“, so Brüne.

Ein verträgliches Miteinander

Die neue Sondernutzungserlaubnis, die für ein „verträgliches Miteinander“ sorgen soll, biete der Stadt mehr Möglichkeiten, die Nutzung der Stadtflitzer zu regulieren und zu kontrollieren. Außerdem unterstütze es laut der Verwaltung einen „sozial- und umweltgerechten Betrieb“ des Mietsystems und verringere die Gefahr von Missbrauch der Geräte.

Die Maßnahme sieht einige Änderungen vor. So wird beispielsweise die Höchstzahl der Roller pro Anbieter auf 150 Stück limitiert. Zusätzlich wird pro Gerät eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 120 Euro jährlich erhoben. Diese gleiche laut der Verwaltung die „Inanspruchnahme des öffentlichen Raums (hier für privatwirtschaftliche Zwecke)“ aus. Die Gebühr fließe in den städtischen Haushalt ein.

Es gelten weitere Auflagen: So muss unter anderem die Gehwegmindestbreite von 2,50 Metern (im Haltestellenbereich drei Meter) gewährleistet werden – und das auch dann, wenn die Fahrzeuge durch die Nutzer abgestellt werden. Die Korrektur falsch abgestellter Fahrzeuge müsse binnen zwei Stunden erfolgen, heißt es. Darüber hinaus müssen Geräte, die 36 Stunden lang nicht genutzt wurden, spätestens dann versetzt werden. Darüber hinaus wird die Befahrung der „Nicht-Fahr-Zonen“ vermieden. Die E-Roller werden im Zuge der Neuregelung auch nicht mehr in den „Nicht-Parken-Zonen“ abgestellt.

Zusätzlich führt die Verwaltung ein neues Pilotprojekt ein. „Ab 2024 werden Abstellflächen für E-Scooter sukzessive im Innenstadtbereich (im Paradies und am Altstadtring) markiert“, heißt es. „Sollten die Abstellflächen von NutzerInnen gut akzeptiert werden, werden diese im ganzen Stadtbereich ausgewiesen.“ Wie es auf Nachfrage heißt, seien die Abstellflächen zunächst am Altstadtring vorgesehen, dies sei jedoch noch nicht final geplant. Sollten sie die gewünschte Wirkung zeigen, könnten sie auch im rechtsrheinischen Bereich ausgewiesen werden, heißt es dazu abschließend.

Auch Anbieter sehen Probleme

Auf der Anbieterseite sieht man ebenfalls, dass es auch Schwierigkeiten mit den Flitzern gibt. „Von unserer Seite war das Problem, dass es keine Beschränkung in der Anzahl der Scooter gab“, teilt Nico Reitemeier vom Anbieter Zeus mit. „Das heißt, jeder Anbieter konnte so viele Scooter wie er wollte platzieren, dies musste zwangsläufig zu Problemen führen.“ Zeus betreibt aktuell 150 Roller im Stadtgebiet.

Doch wie genau möchte der Betreiber die Auflagen der Verwaltung erfüllen? Wie soll die Einhaltung der Gehwegbreite beim Abstellen durch Nutzer gewährleistet werden, auch an Stellen, die auch ohne falsch abgestellten Roller viel schmaler sind? „Dies ist in der Tat relativ schwer; die Gehwegmindestbreite von 2,50 Metern ist von allen Städten, in denen wir aktiv sind, die höchste und [...] sehr viele Gehwege sind nicht mal 2,50 Meter breit“, schreibt Reitemeier auf SÜDKURIER-Nachfrage. „Das wird für uns ein Lernprozess, aktuell haben wir unser Team vergrößert, um in den geforderten zwei Stunden auf Meldungen reagieren zu können.“ Darüber hinaus werde man an Problemstellen mit Parkverboten agieren müssen.

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Was die „Nicht-Fahr-Zonen“ angehe, könne man via GPS Zonen festlegen, in denen der Scooter kein Gas mehr annehme und somit auch eine Durchfahrt nicht möglich ist.

Das Pilotprojekt der Verwaltung mit speziellen Abstellflächen im Innenstadtbereich, im Paradies und am Altstadtring wiederum begrüße man. „Wir finden die Idee gut, ein Parken direkt in der Innenstadt war davor nicht möglich“, so der Sprecher des Anbieters. Wie gut diese Abstellflächen angenommen werden und wie rigoros sich die Anbieter – und letztendlich die Nutzer der Scooter – an die Sondernutzungserlaubnis halten können – und wollen – wird die Zeit zeigen.