Beamte des Polizeireviers Konstanz haben den richtigen Riecher bewiesen und einen betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Kurz vor Mitternacht am Donnerstagabend, 4. September, fiel den Polizisten ein VW Golf im Bereich der Oberlohnstraße auf, der auffällig langsam unterwegs war. So beschreibt es die Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz in einer Mitteilung.
Weiter heißt es: „Nachdem der Wagen in der Wollmatinger Straße schließlich Schlangenlinien und auf der Busspur gefahren war, hielten sie das Auto an, um eine Kontrolle durchzuführen.“ Bei der Überprüfung habe der 56-jährige Fahrer angegeben, nur ein Glas Wein getrunken zu haben. Dennoch führten die Beamten einen Alkoholtest durch, der zeigte, dass es wohl nicht nur ein Viertele war.
Denn der Test ergab, dass der Autofahrer über 1,6 Promille intus hatte und somit keinesfalls mehr fahrtauglich war. „Neben einer Blutprobe musste der Mann seinen Führerschein und seinen Autoschlüssel abgeben. Ihn erwartet eine Anzeige wegen der Trunkenheitsfahrt“, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.
Was blüht dem Angezeigten nun?
Wer mit über 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille – laut ADAC-Promillerechner etwa ein Glas Wein – eine Straftat vorliegen.