Feuerwerk, Raketen und Böller: Für viele gehört das an Silvester dazu. In Konstanz aber müssen zumindest die Bewohner der Altstadt schon seit Jahren darauf verzichten. Dort gibt es ein Böllerverbot.

Und damit liegt Konstanz voll im Trend. Immer mehr deutsche Städte ziehen nach und verbieten private Feuerwerke – während die Feiernden auch zunehmend freiwillig darauf verzichten. Denn laut einer Umfrage des Institut Civey ist eine Mehrheit gegen die Silvesterknallerei.

Befürworter des Böllerverbots sehen vielfältige Gründe für ein Verzicht: die Feinstaubbelastung, der Lärm, der Müll, die Kosten – und nicht zuletzt die Gefahr durch fehlgeleitete Feuerwerkskörper. Andere finden: Noch mehr Verbote helfen auch nicht – und es gibt weitaus schlimmere Feinstaub-Verursacher als den Silvesterknaller.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Böllerverbot in Konstanz

  1. In welchen Bereichen der Stadt gilt das Verbot für private Feuerwerke? Das Verbot, Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder Batterien zu zünden, gilt für weite Teile der Altstadt. Feuerwerkskörper dürfen auch nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen oder Fachwerkhäusern gezündet werden – das ist deutschlandweit gesetzlich geregelt. Die meisten Bewohner der Altstadt weichen zum Beispiel in den Stadtgarten aus. Dort gibt es kein Böllerverbot. Bislang gab es noch keine Überlegungen, das Böllerverbot auf andere Stadtteile – wie etwa Petershausen – auszuweiten.
  2. Warum gibt es das Verbot? Das Verbot hat seinen Ursprung im Altstadtbrand im Jahr 2010. Kerzen eines Adventskranzes hatten die Holzkonstruktion eines Hauses entzündet, das später einstürzte. Noch im Jahr zuvor hatten sich Bürgeramt, Feuerwehr und Polizei gegen ein Böllerverbot ausgesprochen, weil sie keine Notwendigkeit dafür gesehen hatten. An Silvester 2010 wurde das Böllerverbot zum ersten Mal ausgesprochen und gilt seit 2015 dauerhaft.
  3. Wie hoch sind die Feinstaub-Werte an Silvester? Der Rauch von verbrannten Feuerwerkskörpern besteht zu großen Teilen aus Feinstaub. Vergangenes Silvester registrierte die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) in Konstanz nach Mitternacht erwartungsgemäß hohe Feinstaubwerte. Der Wert lag bei 223 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Als Grenzwert in der EU gilt eigentlich ein Tagesdurchschnittswert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter.
  4. Wie werden Verstöße gegen das Böllerverbot geahndet? Das wird im Einzelfall entschieden. Meist gibt es nach Angaben der städtischen Pressestelle eine mündliche Verwarnung. Wurde in den ersten Jahren nach Erlass noch relativ häufig entgegen des Verbots geböllert, habe das Bürgeramt in den vergangenen drei Jahren allerdings keine Verstöße mehr registriert oder Bußgeldbescheide ausstellen müssen. Theoretisch droht bei einem Verstoß ein Strafbescheid von bis zu 50.000 Euro – an diese Obergrenze musste das Bürgeramt aber noch nie gehen.
  5. Wie viel Feuerwerk kann ich in die Schweiz einführen? Wer an Silvester Freunde oder Verwandte in der Schweiz besucht, kann im Reisenden- und Grenzverkehr „pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken“ wie Raketen oder Vulkane bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm pro Person ohne Bewilligung in Deutschland kaufen und mit über die Grenze nehmen. Wer mehr einführt, benötigt eine Bewilligung des Schweizer Bundesamts für Polizei. Grundsätzlich nicht zugelassen ist die Einfuhr von Feuerwerk, das am Boden explodiert. Wegen ihrer Gefährlichkeit sind die in der Schweiz nicht zugelassen. Illegal eingeführtes Feuerwerk wird beschlagnahmt und es droht eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.