Nicht erst seit der Pandemie nimmt die Zahl der Katzen in der Region zu. Sie steigt so stark, dass sich jetzt Landkreis und Kommunen gezwungen sehen, mittels einer Verordnung, die die Kastration von männlichen und weiblichen Katzen vorschreibt, dem Fortpflanzungswillen der Tiere Grenzen zu setzen. In Unterkirnach legte Bürgermeister Andreas Braun dem Gemeinderat jetzt eine kommunale Katzenschutzverordnung vor. Die Räte stimmten der Verordnung mit breiter Mehrheit zu.

In Schramberg schon seit drei Jahren

Weitere Gemeinden werden wohl folgen. Der Landkreis habe eindringlich alle Gemeinden gebeten, diesen Entwurf der Stabstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz umzusetzen, so Andreas Braun. Auch die Stadt Donaueschingen arbeitet bereits an einer Katzenschutzverordnung. Die Stadt Schramberg hat bereits vor knapp drei Jahren eine solche Verordnung beschlossen. In Villingen-Schwenningen sah man die Zuständigkeit für den Erlass der Verordnung aber jüngst noch beim Landkreis.

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Seit Jahrzehnten sind Tierschutzvereine mit Kastrationsaktionen sowie Öffentlichkeitsarbeit aktiv. Diese Maßnahmen reichen jedoch für eine dauerhafte Verminderung der Katzenanzahl nicht aus, insbesondere weil die Fortpflanzungskette durch die Zuwanderung von fortpflanzungsfähiger Katzen aufrechterhalten wird. Deshalb sollen nun die Katzenhalter in die Pflicht genommen werden, deren Tiere immer wieder zur Entstehung von verwilderten Katzenpopulationen beitragen.

Eine eingefangene Katze im Kreistierheim Donaueschingen.
Eine eingefangene Katze im Kreistierheim Donaueschingen. | Bild: Nina Stoffel

Jährlich werden allein etwa 200 verwilderte Katzen von den Mitarbeitern des Kreistierheims eingefangen und wieder aufgepäppelt. Nur der geringste Teil kann anschließend an neue Besitzer vermittelt werden. Unter verwilderten Hauskatzen sind entlaufende oder zurückgelassene Katzen zu verstehen: Wachsen die Tiere ohne menschlichen Einfluss auf, sind sie scheu, kämpfen allein um ihr Überleben und verenden oft jämmerlich, weil sie in der freien Natur nicht überlebensfähig sind.

Auch in Unterkirnach seien solche Fälle bekannt, so Bürgermeister Andreas Braun. Es gebe auch Höfe, da sei „die Katzenpopulation nicht grenzwertig, sondern weit darüber hinaus“. Mit vier bis fünf Monaten können Katzen bereits geschlechtsreif werden und sich so unkontrolliert vermehren, wenn sie nicht kastriert sind.

Zentraler Inhalt der Katzenschutzverordnung ist die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, denen unkontrolliert Auslauf gewährt wird. Katzenhalter, die ihre Katze freien unkontrollierten Auslauf gewähren, müssen nach dieser Verordnung ihre Katze bei einem Tierarzt kastrieren lassen und hierfür die Kosten tragen.

Auch Perserkatzen sind manchmal unter den Streunern.
Auch Perserkatzen sind manchmal unter den Streunern. | Bild: Nina Stoffel

Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ist notwendig, weil es nahezu unmöglich, bei einer nicht gekennzeichneten Katze festzustellen, wer ihr Halter ist. Die Kennzeichnung hat durch Mikrochip zu erfolgen, die Registrierung ist im Haustierregister des Vereins Tasso oder im Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (Findefix) nötig. Beide sind kostenfrei.

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Bislang sei es so, dass eine Katze beim Verdacht der Verwilderung zunächst sechs Monate beobachtet werden musste, bevor sie eingefangen und kastriert werden durfte. Diese Frist falle jetzt weg, erläuterte Bürgermeister Andreas Braun. Sind Katzen nicht gekennzeichnet und die Halter innerhalb 48 Stunden nicht
identifiziert, ist die Gemeinde befugt, die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration erledigen lassen.

Durch die getroffenen Regelungen für freilebende Katzen könnte der Gemeinde Unterkirnach zunächst ein erhöhter finanzieller Aufwand entstehen. Dieser werde jedoch auf lange Sicht deutlich geringer sein als die Auslagen, die die Gemeindeverwaltung in ihrer Eigenschaft als Fundbehörde für Katzen zu tragen habe, so die Vorlage an den Gemeinderat. 100 Euro koste die Kastration einer Katze die Gemeinde durchschnittlich, so Andreas Braun.