Anfang August hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Fassung der Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn veröffentlicht. Danach müssen die Regionalverbände potenzielle Flächen für die Windernte im Blick auf den Schutz des Auerhuhns neu bewerten, da zusätzliche Flächen ausgewiesen wurden, auf denen artenschutzrechtliche Prüfungen in Bezug auf das Auerhuhn entfallen können. Das betrifft auch die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, wie der Regionalverband Hochrhein-Bodensee mitteilt.
Das nun vorgelegte Papier ersetzt laut Mitteilung die bisherige, knapp ein Jahr alte Planungsgrundlage. Die Neufassung sieht jetzt an mehreren Stellen im Schwarzwald weitere Potenzialflächen vor, für die noch im vergangenen Jahr eine Zurückstellung empfohlen worden war. Diese können jetzt leichter für Windkraft genutzt werden.
Fünf Regionalverbände müssen deshalb ihre bereits angelaufenen Planungen nachjustieren. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist es die Aufgabe der zwölf Regionalverbände in Baden-Württemberg, in ihren Regionalplänen jeweils 1,8 Prozent ihrer Regionsfläche für Windenergieanlagen planungsrechtlich zu sichern.
Für diesen Auftrag hat das Land Baden-Württemberg einen straffen Zeitplan vorgegeben, so der Regionalverband Hochrhein-Bodensee: Bis Ende des Jahres sollen die ersten Entwürfe stehen und die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren für Behörden, Verbände und die Bürgerschaft eingeleitet werden. Die Planungen selbst sollen mitsamt der Auswertung der Beteiligungsverfahren bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein. Dafür hatte das Land Baden-Württemberg zugesagt, bis Ende September 2022 für verlässliche Planungsgrundlagen zu sorgen. Darauf haben die betroffenen Regionalverbände ihre bisherigen Planungen aufgebaut.
Die geänderte Planungsgrundlage Auerhuhn und Windenergie trifft damit jetzt auf bereits weit fortgeschrittene Planungen in immerhin fünf von zwölf Regionen im Land Baden-Württemberg: Hochrhein-Bodensee, Mittlerer Oberrhein, Nordschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Heuberg in Villingen-Schwenningen und Südlicher Oberrhein. „Es ist bedauerlich, dass diese neuen Grundlagen nun so spät vorgelegt wurden“, wird Marcel Herzberg, Verbandsdirektor des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg in Villingen-Schwenningen zu dem Dilemma zitiert.
Neben dem Auerhuhnpapier wurden im Laufe der vergangenen Monate weitere Planungsgrundlagen ergänzt oder geändert, heißt es in der Mitteilung. Noch in den derzeit laufenden Sommerferien soll es in der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Ministerien einen Austausch geben, wie mit der geänderten Planungsgrundlage umgegangen werden kann.