Ein komplizierter und lange zurückliegender Fall von Vergewaltigung wird jetzt am Amtsgericht Villingen verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 54-jährigen Angeklagten, einem Heilpraktiker aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis, beim Prozessbeginn vor, zunächst am 7. März 2016 seine damals 35-jährige Patientin bei einer Entspannungsmassage unsittlich an den Brüsten und im Intimbereich berührt, sie zum Oralsex aufgefordert und sich schließlich mit erigiertem Glied nackt auf sie gelegt zu haben.
Am 11. März 2016 habe die Frau den Heilpraktiker dann bei einem Gespräch in seiner Praxis mit seinen Taten konfrontieren wollen, worauf dieser sie wieder unsittlich berührt, entkleidet und schließlich anal vergewaltigt habe. Dabei habe die Frau sich eine Analfissur und auch bleibende psychische Schäden zugezogen.
Großer Aktenberg nach sieben Jahren Verzögerung
Richter Christian Bäumler erklärte die verspätete Festlegung des Prozesstermins mit gesundheitlichen Problemen des Angeklagten, der zeitweise auch im Ausland gewesen sei. Außerdem habe die Corona-Pandemie zu weiteren Verzögerungen im Verfahren geführt. Entsprechend habe sich in den vergangenen sieben Jahren ein riesiger Berg von Akten zu dem Fall angehäuft.
Aufgrund der lange zurückliegenden Vorfälle verzichtete der Angeklagte vorerst darauf, Angaben zur Sache zu machen.
Anschließend wurde die 42-Jährige gehört. Die Klägerin sagte, dass sie beim Beschuldigten wegen eines akuten Kinderwunsches in therapeutischer Behandlung gewesen sei. Dieser sei in seinen Behandlungsmethoden immer aufdringlicher geworden und habe neben vaginalem und analem Fiebermessen auch auf einer Nacktmassage bestanden.
Während der Behandlung immer aufdringlicher geworden
Als der Beschuldigte während dieser Massage immer aufdringlicher geworden sei und die Hand der Geschädigten an sein erigiertes Glied geführt habe, habe sie deutlich gemacht, dass sie dies nicht wolle. Daraufhin habe sich der Angeklagte, der sich mittlerweile selbst komplett entkleidet habe, auf sie gelegt. Sie haben „ein Gefühl wie eingefroren“ erlebt und sei nicht zur Gegenwehr fähig gewesen.
Vier Tage später habe die Geschädigte dann die Praxis des Angeklagten, bei dem sie bereits seit längerer Zeit in Behandlung gewesen sei und in dessen Unternehmen sie als gelernter Hypnosecoach außerdem schon Probearbeitstage absolviert habe, erneut aufgesucht, um über das Erlebte zu sprechen.
Sie sei damals noch von einem Missverständnis ausgegangen und habe angenommen, dass der Beschuldigte sich in sie verliebt und Signale ihrerseits missverstanden habe. Als der Angeklagte sie daraufhin wieder belästigt und schließlich gewaltsam entkleidet und anal vergewaltigt habe, sei sie in Schockstarre verfallen.
Spuren nicht mehr feststellbar
Ihrem Ehemann habe sie anschließend nichts von den Vorfällen erzählt, lediglich einer Freundin habe sie sich anvertraut, die mit ihr ins Krankenhaus zur Untersuchung gefahren sei. Da sie aber bereits geduscht hatte, hätten die Ärzte keine Spuren der Tat mehr sicherstellen können. Auch ihre Kleidung habe sie schon umgehend gewaschen gehabt, um den Geruch des Angeklagten nicht mehr ertragen zu müssen.
Anschließend sagte die damalige Freundin der Geschädigten als Zeugin aus, dass sie mittlerweile seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr zu der Klägerin habe. Diese habe damals wegen ihres verzweifelten Kinderwunsches die verrücktesten Sachen unternommen und die Behandlung beim Beschuldigten gegen den ausdrücklichen Wunsch ihres Mannes durchgeführt.
Weiterer Frau erhebt Vergewaltigungsvorwurf
Eine weitere Bekannte der Klägerin, die sie über einen Opferschutzverein kennengelernt, sagte ebenfalls aus. Die 30-Jährige berichtete, sie sei ebenfalls Opfer des Angeklagten geworden und von ihm im selben Jahr auf dieselbe Weise belästigt und anal vergewaltigt worden. Unter Tränen gab die Befragte an, den Vorfall damals aus Gründen der Scham nicht zur Anzeige gebracht zu haben.
Neben einer ermittelnden Polizeibeamtin wurde im Anschluss noch eine ehemalige Affäre des Angeklagten gehört, die ihm einen Hang zum Analsex bestätigte. Eine Freundin des Angeklagten zeichnete hingegen das Bild eines aufopferungsvollen Familienvaters und Menschenfreundes.
Der Prozess wird am 25. Mai fortgesetzt. An diesem Tag sollen neben den Kindern des Angeklagten auch der Ehemann der Geschädigten gehört werden.