Lange war es ruhig um die Planungen der zweiten großen Brücke über das Gauchachtal. Dann wurde es um das Bauprojekt turbulent.

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) klagt gegen das Brückenprojekt. Genauer: gegen Unstimmigkeiten in den vorangegangenen Verfahren. Etwa, was die artenschutzrechtlichen Gutachten rund um das Gebiet bei der Brücke betrifft. Der VCD sehe hier eklatante Mängel und macht klar: Er will den Bau des Bauwerks verhindern.

Im Namen Döggingens haben der Ortschaftsrat und Ortsvorsteher Dieter Fehrenbacher einen offenen Brief an den VCD geschrieben. Das verbunden mit der Bitte, von der Klage abzusehen – und der Verkehrsclub antwortete.

Ton wird schärfer

Nun ist es abermals zu einem Austausch gekommen – und der Ton hat sich verschärft. In Döggingen scheint man mit dem bisherigen Verlauf nicht zufrieden zu sein. Den Vorschlag „zur Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt Döggingen mittels verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt kann nur jemand äußern, der von der Problematik entweder keine Ahnung hat oder sich dieser nicht bewusst ist“, sagt Ortsvorsteher Fehrenbacher.

Dieter Fehrenbacher, Ortsvorsteher Döggingen.
Dieter Fehrenbacher, Ortsvorsteher Döggingen. | Bild: Lutz Rademacher

Bei einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 18.648 Fahrzeugen und einem Schwerverkehrsanteil von 2426 Lastern gebe es keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen, die die geplagte Einwohnerschaft von Döggingen von dem immensen Verkehrsaufkommen entlasten würden, sagt er weiter.

Der Vorschlag des VCD sei „ein Affront an die Dögginger Einwohnerschaft.“ Der VCD nehme „bewusst oder unbewusst“ die Gefährdung und Belastung der Bürger durch das starke Verkehrsaufkommen in der Ortsdurchfahrt billigend in Kauf. Damit stehe der VCD im Widerspruch zu seiner Satzung, laut der der Mensch im Mittelpunkt stehe, so Fehrenbacher weiter.

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Der Ortsvorstehe kritisiert auch die sonstigen Zielsetzungen, wie etwa ein Transitverbot für überregional verkehrende, schwere Laster über zwölf Tonnen Gesamtgewicht. Sie seien „fern jeder Realität und dürften eine rein ideologische Grundlage haben.“ Der VCD verfolge damit ein Ziel, das den künftigen Wohlstand, insbesondere jenen zukünftiger Generationen infrage stelle.

Rücknahme der Klage

Fehrenbacher fordert den VCD abermals dazu auf, die Klage gegen das Brückenprojekt zurück zu nehmen. Er lädt die Verantwortlichen zur Einwohnerversammlung am 31. Dezember ein: „Dort besteht dann die Möglichkeit zum Austausch mit der Dögginger Einwohnerschaft.“

Seitens des Verkehrsclubs sei man an „einem lösungsorientierten und konstruktiven Diskurs“ interessiert, „als Grundlage sehen wir allerdings die Notwendigkeit, auf polarisierende Sprache zu verzichten“, sagt Paul Daum, Vorsitzender des VCD-Regionalverbandes Südbaden.

Ein moderierter Workshop

Vorstellbar sei ein moderierter Workshop, um mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit zu diskutieren. „Gute Impulse könnte hier beispielsweise das Ortsmitten-Projekt der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH liefern“, so Daum. Er denkt an einen Termin im zweiten Quartal von 2023. Die Dögginger Einwohnerversammlung könne man terminlich leider nicht wahrnehmen.

Paul Daum, Vorsitzender des Regionalverbandes Südbaden des Verkehrsclubs Deutschland.
Paul Daum, Vorsitzender des Regionalverbandes Südbaden des Verkehrsclubs Deutschland. | Bild: Paul Daum

Wie Daum sagt, wirke es so, als ob man in Döggingen die Situation bei Bedarfsumleitungen als Dauerzustand darstelle. „Zur Herstellung einer objektiven Diskussionsgrundlage würden wir uns freuen, wenn Sie uns einen statistisch belastbaren Schätzwert übermitteln könnten, an wie vielen Tagen im Jahr dieser Bedarfsfall tatsächlich eintritt“, so Daum weiter.

Man könne nicht erkennen, inwiefern ein B31-Transitverbot für überregional verkehrende LKW die Wirtschaft schädigen soll: „Zum besseren gegenseitigen Verständnis würden wir uns über eine sachliche Darlegung dieser Zusammenhänge freuen.“

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Und wie sieht es mit der Klage aus? Hier sei es allein aus rechtsstaatlichen Überlegungen heraus fragwürdig – wenn nicht gar verwerflich“, diese begründete und gerechtfertigte Klage fallen zu lassen.