Über ein Rechtsgutachten ist es der Stadt Bräunlingen gelungen, dass der See wieder als Badestelle einzustufen. Die Stege verlieren den Status einer Attraktion. Sie sind wieder als Einstiegshilfe zu werten.

Bürgermeister gab nicht auf

„Wir freuen uns, dass wir die Stege wieder freigeben konnten. Die Sperrung aufgrund der bisherigen Rechtslage hat uns sehr geärgert. Dennoch wollten wir nicht aufgeben und haben nun einen Weg gefunden“, wird Bürgermeister Micha Bächle in einer Mitteilung der Stadt Bräunlingen zitiert.

Über die Jahre habe Micha Bächle das Thema immer wieder auch beim Gemeindetag, den Abgeordneten, der Versicherung und anderen Bürgermeistern thematisiert. Im Austausch mit Bürgermeistern vom Bodensee konnten dortige Lösungen nun auf den Kirnbergsee übertragen werden.

Naturbad oder Badestelle?

Die Stadt hatte nun bei der Anwaltskanzlei Iuscom Rechtsgutachten einholen lassen und es gab einen Vor-Ort-Termin. Dabei konnten die Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen begutachtet werden. Kernpunkt ist dabei, ob es sich um ein Naturbad oder eine Badestelle handelt. Bei einem Naturbad ist eine dauerhafte Badeaufsicht zu stellen und weitere Auflagen zu erfüllen, dies gilt bei Badestellen nicht.

Außer Betrieb. Der Badesteg ist 2020 aus rechtlichen Gründen gesperrt.
Außer Betrieb. Der Badesteg ist 2020 aus rechtlichen Gründen gesperrt. | Bild: Roland Sigwart

Die Zuordnung von einem Gewässer zu einem Naturbad oder einer Badestelle hängt davon ab, welche Attraktionen und Gegebenheiten vor Ort sind. Merkmale von Naturbädern sind beispielsweise Wasserattraktionen, Sprungtürme.

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Die Rückgewinnung der Badestege führt also über eine Reduzierung attraktiver Servicelemente. Durch eine Anpassung der Beschilderung und weitere Punkte könnten die Badestege als Einstiegshilfe eingestuft werden, so die Stadt. Damit werde eine Nutzung wieder in vollem Umfang möglich.

Projekt See-Walk wird zurückgebaut

Die bisherige Sperrung konnte nun aufgehoben werden, das Projekt See-Walk – der Ansatz, die Badestege in eine Besichtigungstour um den See einzubinden – wurde daher auf den Teil der Anbringung von Schildern über Flora und Fauna reduziert.

Gleichwohl betont Bächle, dass die bisherige Sperrung rechtlich erforderlich gewesen sei und erst das Gutachten eine Öffnung ermöglicht habe, da in anderen Kommunen sonst auch gegen die Gemeinde rechtlich vorgegangen worden sei.