Bei einer gezielten und bundesweiten Kontrollaktion in Gaststätten deckten die Fahnder des Hauptzollamts Singen am Freitagabend, 19. September, mehrere Verstöße auf. In Singen sind dabei acht Gaststätten überprüft und 32 Angestellte zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt worden, berichtet das Hauptzollamt am Mittwoch in einer Pressemitteilung. 31 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Singen waren demnach allein im Hegau im Einsatz.

Zur gleichen Zeit wurden in Waldshut neun Objekte und 40 Personen überprüft, dafür waren 21 weitere Zöllner vor Ort. Unterstützt wurde die Aktion von acht Beschäftigten der Steuerfahndung. An die Kontrollen schließen sich laut Hauptzollamt umfangreiche Ermittlungen an.

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Bei den Prüfungen in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Rottweil und Waldshut sowie dem Schwarzwald-Baar-Kreis seien folgende mutmaßlichen Verstöße festgestellt worden: In acht Fällen seien Verfahren wegen illegalem Aufenthalt und in drei Fällen wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet worden. In vier Fällen bestehe der Verdacht auf Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Eine Person sei im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Maßnahme an die Landespolizei übergeben worden.

Zöllner durchsuchten zwei Geschäftsräume

An beiden Standorten hätten die Zöllner darüber hinaus weitere Verstöße wie Aufzeichnungspflichtverletzung, Meldeverstöße und Verstöße in Bezug auf die Beschäftigung von Ausländern festgestellt. In zwei Fällen seien Geschäfts- und Wohnräumen durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden.

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Nach den Prüfungen und Befragungen vor Ort beginne für die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun die Auswertung der erhobenen Daten, die Prüfung der Geschäftsunterlagen und die Sichtung der Beweismittel, berichtet das Hauptzollamt. Auch der Abgleich mit Sozialversicherungsträgern und weiteren Behörden beinhalte die umfangreichen Prüfungen im Nachgang der Aktion.

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Gewerbe mit den meisten Beschäftigten

Bei Hotellerie und Gastronomie handele es sich um die größten und beschäftigungsstärksten Branchen und sie seien laut Hauptzollamt besonders von Schwarzarbeit betroffen. Es würden daher besonders strenge Bestimmungen gelten, zum Beispiel im Hinblick auf Melde- und Ausweispflichten. Der Zoll trage durch seine Prüf- und Ermittlungsverfahren zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermögliche damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen, heißt es in der Pressemitteilung.