In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Technik legte die Stadtverwaltung den Räten den aktuellen Stand und ihre Pläne bei einigen Klimaschutzbemühungen vor. Sie reagierte damit auf einen Antrag der FGL von Mai 2024. Doch besonders bei dieser Fraktion kam die Antwort nicht gut an. Vor der anstehenden Haushaltssitzung im Gemeinderat hat sie daher neue Forderungen gestellt.

Hintergrund ist der energetische Sanierungsfahrplan für öffentliche Gebäude. Diesem hatte der Gemeinderat im Mai 2024 zugestimmt, um die Klimaziele der Stadt zu erreichen. Darin enthalten sind sieben Grundsätze, darunter die Verkleinerung des städtischen Gebäude-Portfolios durch Veräußerungen zur Erbpacht sowie energetische Sanierungen von Gebäuden.

Das hatte die FGL im Mai gefordert

Der FGL waren die Pläne der Stadt damals nicht detailliert genug, weshalb sie mehrere Anträge gestellt hatte. So hatte die FGL unter anderem gefordert, dass die Stadt dem Gemeinderat zeitnah einen detaillierten Vorschlag vorlegen solle hinsichtlich der Prüfung von Sanierung oder Verkauf einzelner Gebäude. Zudem hatte die FGL beantragt, die Verwaltung solle zur Haushaltsberatung 2025 einen Sanierungsfahrplan der städtischen Gebäude vorlegen. Nun hat die Stadt darauf reagiert.

„Wesentliche Stellschrauben bei der energetischen Sanierung rücken so in weite Ferne“, sagt Mona Kramer (FGL) über den Entwurf für den ...
„Wesentliche Stellschrauben bei der energetischen Sanierung rücken so in weite Ferne“, sagt Mona Kramer (FGL) über den Entwurf für den Umsetzungszeitplan der Stadt. | Bild: FGL

Hinsichtlich der möglichen Veräußerung von Gebäuden hat die Verwaltung anhand von baulichem Zustand und Wärmeverbrauch eine Liste mit Gebäuden erstellt, die zum Verkauf in Frage kommen. Diese wird am 28. Januar aus Datenschutzgründen im nicht-öffentlichen Teil der Haushaltssitzung beraten werden – was der FGL jedoch nicht passte.

So fand Stadträtin Selma Anton, die Information komme zu spät, wenn die Stadt diese erst im Zuge der Haushaltsdebatte vorstellt. „Die Liste sollte davor bekannt sein und auch öffentlich gemacht werden, damit man sich Gedanken machen kann und die Summen kennt, um im Haushalt darüber entscheiden zu können“, begründete sie.

Baudezernatsleiterin Angelique Augenstein wies darauf hin, dass bereits seit Mai eine Gebäudeliste für den energetischen Sanierungsfahrplan bekannt sei. Ebenso habe man den Räten zu einer Gemeinderatssitzung im November eine nicht-öffentliche Liste mit fünf priorisierten Gebäuden mitgeteilt. Diese werde auch die Grundlage in der Haushaltsdebatte am 28. Januar sein. „Heute werden wir diese Liste aber nicht diskutieren, wir wollten nur über den Stand informieren“, so Augenstein.

Städtischer Entwurf zur Umsetzung

Doch auch mit dem städtischen Entwurf eines Umsetzungszeitplans von Sanierungen für andere städtische Gebäude war die FGL nicht zufrieden. Einen solchen hat die Stadt bislang vorläufig bis zum Jahr 2030 erstellt. „Wichtig ist, dass es sich bei der Liste lediglich um ein internes Arbeitspapier handelt, das auf Grundlage der jetzigen Haushaltssituation erarbeitet wurde“, stellt Referentin Julia Theile klar.

Dieser sei kein Sanierungsfahrplan, der sich auf die Erreichung der Ziele bezieht, sondern eine Darstellung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen mit entsprechender Minimalkostenschätzung. Zu allen aufgelisteten Maßnahmen ab dem Jahr 2026 liegen noch keine Beschlüsse des Gemeinderats vor, so Theile weiter.

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Der Entwurf beinhaltet ausschließlich energetische Sanierungen von Gebäuden, heißt es in der Sitzungsvorlage. Für das Jahr 2025 steht darin unter anderem die energetische Generalsanierung der Litzelhardthalle für 9,45 Millionen Euro, die im Haushalt eingeplant sind. Für 2026 läuft die Überprüfung des Verkaufs diverser Gebäude, darunter das Kulturamt und die Güttinger Straße 5 bis 9.

Veräußerung des ehemaligen Pflegeheims gewünscht

Zudem stehen für das Jahr 2026 energetische Sanierungen an der Kläranlage, dem Milchwerk, dem TBR-Gebäude und der Güttinger Straße im Plan, um den Wärmebedarf zu reduzieren, ehe der Anschluss an das Kläranlagen-Wärmenetz erfolgt. Diese Projekte sind aber nicht im Investitionsprogramm des Haushaltsentwurfs enthalten und wären auch nicht finanzierbar, ohne andere Großprojekte zu schieben, so die Stadt.

Ein Sonderfall in der Planung ist das ehemalige Pflegeheim in der Poststraße 15. Das Gebäude ist mit 10 Prozent der mit Abstand größte Wärmeverbraucher der Stadtverwaltung, so Augenstein in der Sitzung. Die mögliche Vergabe des Gebäudes zur Erbpacht steht für das Jahr 2027 im Entwurf, da eine Sanierung durch die Stadt sehr teuer wäre.

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FGL kritisiert Zeitplan der Stadt als „nicht ausreichend“

FGL-Rätin Mona Kramer befand den Zeitplan der Stadt in der Sitzung als „nicht ausreichend.“ Es gebe einen „immensen Sanierungsstau“, die Liste sage aber aus, man wollte genauso weiter machen bis bisher. „Wesentliche Stellschrauben bei der energetischen Sanierung rücken so in weite Ferne, obwohl der städtische Haushalt in den kommenden Jahren nicht größer werden wird und manche Fördermittel angesichts der bundespolitischen Lage wegfallen könnten“, kritisierte Kramer.

Die Stadt schmücke sich mit Neubauten, während der Bestand „hinten runterfällt“. Dabei solle dieser Priorität haben. Augenstein verwies als Antwort auf finanzielle und personelle Situation der Stadt, die ein schnelleres Handeln unmöglich mache.

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Erneuter FGL-Antrag vor Haushaltssitzung

Vor der Haushaltsplansitzung am 28. Januar hat die FGL daher mit neuen Anträgen Nachforderungen gestellt. Aus dem städtischen Entwurf werde deutlich, „dass insbesondere im Bereich der energetischen Gebäudesanierung eine deutliche Erhöhung des Umsetzungsniveaus notwendig ist“, heißt es in der Begründung. Besonders kritisch sei die fehlende Berücksichtigung von TBR-Gebäude, Kläranlage, Milchwerk und Güttingerstraße 3 im Haushaltsentwurf.

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Die FGL möchte daher wissen, welche Gründe dazu geführt haben, dass für die energetische Sanierung „keine oder nur unzureichende Mittel“ im Haushaltsentwurf eingeplant wurden. Zudem solle die Stadt erklären, welche Maßnahmen aus dem aktuellen Entwurf des Finanzhaushalts rechtlich und vertraglich nicht verpflichtend seien und daher durch Verschiebung Ressourcen freimachen könnten.

Zudem stellt die Fraktion die Frage, ob es möglich ist, Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen angesichts der Folgekosten des Klimawandels durch Kredite zu finanzieren.