Nach der dritten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs Ortsmitte und der parallelen Aufforderung an die Fachbehörden, ihre Stellungnahmen zum geänderten Entwurf abzugeben, wurden in der jüngsten Gemeinderatssitzung die eingegangenen Anregungen und Bedenken abgewogen. Anschließend wurde der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Von den Behörden seien nur geringfügige redaktionelle Änderungen angeregt worden, erklärte Bürgermeister Stefan Keil. Die betroffenen Grundstückseigentümer wehrten sich erneut gegen die Festsetzungen. Sie kritisierten unter anderem die geringe Anzahl möglicher Wohneinheiten.
In Bezug auf Ferienwohnungen betonte Keil, Beherbergungsbetriebe seien nur im „Allgemeinen Wohngebiet“ ausgeschlossen, im Mischgebiet und Dorfgebiet hingegen grundsätzlich zulässig. Nach dem Baugesetzbuch könne ein Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt worden sei. Das bedeute, so Keil, dass der Bebauungsplan Ortsmitte nicht der Genehmigung durch die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Konstanz bedürfe, sondern nach Beschluss der Satzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ortsüblich bekannt gemacht werde und dadurch Rechtskraft erlange.