Ein psychisch kranker und körperlich eingeschränkter Mann wünscht sich mehr Selbstständigkeit und möchte deshalb den Führerschein machen. Möglich wäre dies, das haben die Betreuer vom SkM, ursprünglich gegründet als „Sozialdienst katholischer Männer„, schon herausgefunden. Sie sorgen dafür, dass der Mann im Alltag die Unterstützung bekommt, die er benötigt.

Aus einem Topf für Notfälle und besondere Angelegenheiten versucht der Verein, finanzielle Engpässe zu überbrücken und besondere Wünsche zu erfüllen. Das kann der Führerschein sein oder eine spezielle Trinknahrung, für die keine Krankenkasse aufkommt, die vom Betroffenen aber als verträglich empfunden wird.

In anderen Fällen geht es um Schuhe in einer besonderen Größe oder einen Vorstoß bei Gericht. Manchmal müssten die Betreuer des SkM juristisch durchfechten, dass eine Kasse eine bestimmte Leistung übernimmt, und die Kosten dafür vorstrecken, sagt der Konstanzer Geschäftsführer Friedrich Theiss.

Seriöse Hilfe bei Finanzen oder Behördengängen

Der katholische Verein für Sozialdienste SkM widmet sich in Konstanz der gesetzlichen Betreuung. Er kümmert sich beispielsweise um Finanzen, Behördengänge, Versicherungsfragen und die Organisation der Gesundheitsversorgung oder einer angemessenen Wohnung. Der SkM übernimmt diese Aufgaben mit einem Team aus professionellen und rund 70 ehrenamtlichen Helfern.

Komplizierte Fälle, die ein hohes Fachwissen erfordern, bleiben in den Händen der Profis, versichert Theiss. In einem Raum des SkM am Rande der Konstanzer Altstadt ist zu sehen, wie viel Arbeit an einem einzigen Fall hängen kann. Auf einem großen Tisch sind alle Unterlagen von Institutionen sortiert, bei denen es noch etwas zu regeln gibt. Die Tischplatte ist voll belegt.

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Wer bei SkM arbeitet, einem Fachverband der Caritas, ist oft vom christlichen Gedanken der Nächstenliebe getragen und will sich zum Wohle anderer Menschen einsetzen. Die Fürsorge geht aber weit über konfessionelle Festlegungen hinaus, sie ist zutiefst menschlich.

Der Mensch steht im Mittelpunkt des Bemühens unabhängig von seiner sozialen Stellung, seiner moralischen Haltung, seiner nationalen, ethnischen oder konfessionellen Herkunft.
Aus dem Leitbild des SkM

Der Wille und Wunsch des Betreuten stehe über allem Handeln, berichtet das Team der Profis, zu dem auch Monika Bausch gehört. Manchmal fordere dies die Betreuer und sie bewegten sich an der Grenze des Sinnvollen. Ältere Menschen versuchten beispielsweise oft noch lange in den eigenen vier Wänden zurechtzukommen und den Gang ins Pflegeheim hinaus zu zögern.

In vielen Fällen wären Senioren besser versorgt und finanziell besser gestellt, würden sie das Angebot eines Pflegeheims nutzen, stellt Theiss fest. Doch sie wollten dies nicht. Der Betreuer müsse dies respektieren.

Falschen Helfern kein Vertrauen schenken

Der SkM warnt vor unseriösen Helfern, die ältere Menschen ausnehmen wollen. „Wenn es komisch aussieht, dann ist es auch komisch“, erklärt Friedrich Theiss. Es seien beim Konstanzer Betreuungsverein aktuell fünf Fälle bekannt, in denen Senioren von angeblichen Unterstützern um ihr Vermögen gebracht wurden. Theiss rät: Das Umfeld solle aufmerksam sein.

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Senioren mit Gebrechen lebten oft zurückgezogen und hätten wenige soziale Kontakte. Oft kämen sie nur noch zum Hausarzt oder zur Bank. In beiden Einrichtungen gelte es, besonders sensibel zu sein für das Problem der falschen Helfer, fordert Theiss. Er kennt sich als ausgebildeter Betriebswirt und Psychologe mit den materiellen und den menschlichen Seiten der Betreuung aus.

Eine vorschnell unterschriebene Vorsorgevollmacht, in der festgelegt ist, wer sich bei Hinfälligkeit in welchen Fällen um einen kümmern soll, könne böse Folgen haben, warnt der Fachmann. Diese basiere allein auf das Vertrauen gegenüber dem Bevollmächtigten. Anders seien die Weisung des Betreuungsgerichts und ein gerichtlich bestellter Betreuer.

Vorsichtig und aufmerksam bleiben

Die Verwendung der Gelder des Betreuten unterliege dann stetigen Nachweisen und Kontrollen. Immer wieder werde auch neu überprüft, ob die Verfügung überhaupt aufrecht erhalten werden muss. Diese sogenannte rechtliche Betreuung ist das Feld des SkM. Im Verein können sich Hauptamtliche und Ehrenamtliche engagieren und auch Menschen, die schon die Betreuung eines Angehörigen übernommen haben oder überlegen dies zu tun.

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Friedrich Theiss hat erlebt, wie sich immer wieder Nachbarn oder Banden am Vermögen Älterer zu vergreifen versuchen, die am Rande einer Demenz stehen oder körperliche Schwächen zeigen. Sie erschlichen sich das Vertrauen dieser Personen.

Eine alte Dame beispielsweise habe beim Essen in der Öffentlichkeit jemanden kennengelernt, der sie nach Strich und Faden ausgenommen habe. Erst als im Pflegeheim erhebliche Schulden aufgelaufen waren, sei die Sache aufgeflogen. Im schlimmsten Falle müssten die gesetzlichen Betreuer dann für einen Hochbetagten die Privatinsolvenz beantragen.

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