Antonia Wintersig

Seit Montag, 29. November, müssen Studierende bei Lehrveranstaltungen einen 2G-Nachweis vorlegen. Dies ist Teil der ergänzten Corona-Vorgaben für den Studienbetrieb des Landes. Bei einigen Ausnahmen greift jedoch nach wie vor die 3G-Regelung. Diese Ausnahmen gelten laut einer Pressemitteilung des Landes 'für Veranstaltungen, die zwingend in Präsenz durchzuführen sind', unter anderem Laborpraktika, Prüfungen und die Nutzung von Bibliotheken.

Hinzu kommen die Maskenpflicht in Innenräumen, auch wenn ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sowie strengere Kontrollen: In der momentan geltenden Alarmstufe II müssen bei jeder Lehrveranstaltung die Nachweise aller Anwesenden kontrolliert werden. In der Alarmstufe I galt dies für Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen, ansonsten gab es die Möglichkeit einer Stichprobenkontrolle, mit der mindestens 10 Prozent abgedeckt werden mussten.

So handhabt es die Uni Konstanz

Die Kontrolle des 2G-Nachweises wird, wie zuvor die des 3G-Nachweises, beim Zutritt in die Gebäude durchgeführt. Hier kann die Uni auf die bereits seit Semesterstart bestehende Vollkontrolle zurückgreifen, bei der jede Person kontrolliert wird und nicht nur durch Stichproben.

Insbesondere in den Bereichen Sport und Naturwissenschaften gelten aber auch Ausnahmen von der 2G-Regelung, so Helena Dietz, Pressesprecherin der Universität Konstanz, auf SÜDKURIER-Anfrage.

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Jeder Fachbereich lege fest, welche Veranstaltungen weiterhin unter 3G-Bedingungen stattfinden. Studierende, die nicht geimpft oder genesen sind, erhalten bei Bedarf ein Formular als Nachweis über die Teilnahme an einer 3G-Veranstaltung. Dieses legen sie bei der Registrierungsstelle zusammen mit einem gültigen Testnachweis vor und checken anschließend für die Kontaktdatenverfolgung ein.

Bei Präsenzveranstaltungen sind die Hochschulen dazu aufgefordert, die Studierfähigkeit für alle Studierenden zu gewährleisten. Dafür werden je nach Bedarf der Studierenden ohne 2G-Nachweis Möglichkeiten der digitalen Teilnahme oder des Nacharbeitens angeboten, so die Universität Konstanz, etwa über online bereitgestellte Materialien, oder auch mittels Aufzeichnung oder hybrider Durchführung einer Lehrveranstaltung.

So geht die HTWG Konstanz vor

Bei der HTWG sei ab jetzt vor jeder Lehrveranstaltung der jeweilige Lehrende für die Vollkontrolle der Studierenden verantwortlich, so Anja Wischer, Pressesprecherin der HTWG. Möglichkeiten zur Unterstützung dieser Kontrolle werden derzeit geprüft, beispielsweise Zugangskontrollen durch externe Kräfte, ein spezieller Hochschulnachweis oder eine Markierung der Zack-Karte (Zahlungs- und Ausweiskarte für den Campus Konstanz). Ausnahmen von der 2G-Regelung gelten auch hier für Laborpraktika, Prüfungen und die Bibliothek.

Die Studierbarkeit für alle Studierenden ermögliche die HTWG zudem durch hybrid durchgeführte Veranstaltungen. Das bedeutet, dass die Teilnahme sowohl persönlich als auch online möglich ist. Außerdem stellt die HTWG Lernmaterialien in schriftlicher Form und als Videos bereit.

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