Vor einigen Monaten schreckte Bürger, die sich für den Erhalt des Parks auf dem Büdingen-Gelände an der Seestraße einsetzen, die Bauvoranfrage des Schweizer Investors Hans Jürg Buff auf. Dieser plant auf dem Areal ein luxuriöses Gesundheitshotel. Jetzt liegt der konkrete Bauantrag für ein Haus mit 113 Gästezimmern vor, und dieser entsetzt Thomas Huhn und Henrich Tiessen vom Verein Bürgerpark Büdingen.
63 Anwohner legten Einspruch ein
Denn das Areal solle nun noch massiver und höher bebaut werden als dies nach der Bauvoranfrage vorgesehen war. Mit den Vorgaben im Bebauungsplan habe das Projekt nur mehr wenig zu tun. Über die Pläne und wie Anlieger reagieren können, darüber informierten der Verein Bürgerpark Büdingen und ein Jurist am Dienstag, 20. Februar, um 19.30 Uhr im Treffpunkt Petershausen. Gegen den Bauvorentscheid hatten 63 Anlieger Einspruch erhoben, mindestens 30 hatten über einen Rechtsanwalt einen juristisch begründeten Widerspruch eingereicht. Noch bevor sie wissen, was daraus geworden ist, kommt der Bauantrag.
Vier Stockwerke aber kein Hubschauberlandeplatz
Thomas Huhn und Henrich Tiessen liegt ein Vergleich der Angaben in der Bauvoranfrage zu denen im Bauantrag vor. Demnach hat der anvisierte Neubau eine noch viel höhere Baumasse als der in der Bauvoranfrage, und schon damals waren die im Bebauungsplan vorgegebenen Werte weit überschritten. Auch die Gebäude sollen mit vier Vollgeschossen und einem fünften Halbgeschoss nochmals höher werden. Von den Bäumen auf dem Gelände würden nur mehr an der Zufahrt einige als Naturdenkmäler ausgewiesene Pflanzen stehen bleiben. Neben dem Hotel plant der Investor einen Café-Pavillon und ein Außenbad.
Der ursprünglich vorgesehene Hubschrauber-Landeplatz ist gestrichen. Bürger fragen sich, wo die im Bebauungsplan vorgegebenen öffentlich zugänglichen Flächen sein sollen. Schon beim Bauvorentscheid hatten Bürger den Verdacht, dass im Hotel mit vielen Mitarbeiter-Zimmern und einer Luxussuite durch die Hintertür auch Wohnen ermöglich werden soll. Dabei ist nur ein Hotel zulässig.