Eigentlich war alles klar: Ab 1. März wird kontrolliert. Und Haushalte in der Innenstadt, die ihre Mülltonnen widerrechtlich im öffentlichen Raum stehen lassen, „werden ermittelt“. So hatte dies beispielsweise zuletzt Verwaltungssprecherin Madlen Falke in Absprache mit dem VS-Bürgeramt angekündigt.
Villingen sollte die Woche über Mülleimer-frei werden und damit noch schöner. Daraus wird es nun nichts. Die Behörden haben die Tiefen der Thematik erkannt und blasen scheibchenweise zum Rückzug.
Das Problem, das sich nun – offenbar für die Behörde überraschend – eröffnet: Mülleimer, die in der Innenstadt vor Häusern im öffentlichen Raum stehen, können nun plötzlich „nicht mehr einzelnen Besitzern zugeordnet werden“, erklärt Madlen Falke auf neuerliches Nachfragen dieser Redaktion. Auch die Müllmarke helfe dabei nicht weiter.
Weiter erklärt sie: „Vor diesem Hintergrund ist die Einleitung und Ahndung einer beweisbaren Ordnungswidrigkeit enorm erschwert.“
Den Aufkleber ignorieren? Das hat Folgen
Im Rathaus blickt man nach vorne. Die weitere Vorgehensweise laut Falke: „Es ist im Moment so vorgesehen, dass bei einer nicht möglichen Zuordnung die Tonne einen Aufkleber erhält. Der Besitzer wird nochmals darüber informiert, dass die Tonne nicht im öffentlichen Raum stehen darf.“

Das Rathaus scheint gewillt, die Besitzer der störenden Mülleimer doch irgendwann zu konfrontieren. Die neue Strategie: „Wenn die Tonne dann weiterhin draußen stehen bleibt, wird sie eingezogen.“ Wer dann seine Tonne abholen möchte, der ist folglich dran.
Architekt ärgert sich
Die Stadtverwaltung hat Druck aus dem Gemeinderat bei dem Thema. Andreas Flöß von den Freien Wählern ärgert sich. Er saniert derzeit Innenstadthäuser.
„Ich baue hier überall eigens kleine Räume für die Mülleimer ein. Diese sind entweder belüftet oder auch gekühlt“, erklärt er. Und sagt weiter: „Damit geht natürlich auch wertvolle Fläche verloren. Viele versuchen, diesen Verlust zu umgehen und lassen ihre Müllbehälter einfach draußen stehen. Das geht nicht.“
Flöß hat die Thematik mit seiner Fraktion vor über einem Jahr im Rat angestoßen. Nachdem erste Kontrollgänge in Sachen Mülleimern durch die Verwaltung stattgefunden hatten, schien auch alles wie gewünscht zu laufen. Bis das Problem mit der Zuordnung der Tonnen auftauchte.
Flöß will jetzt nicht locker lassen. Er schimpft: „Es kann nicht sein, dass sich hier einige zu Lasten der Allgemeinheit so verhalten“, fordert er und legt nach: „Wir haben für so vieles eine Satzung, zum Beispiel für die Innenstadt. Da steht, wie breit eine Gaube sein darf, welche Farben für Häuser vorgesehen sind. Da können wir doch nicht beim Müll alles durchgehen lassen“, betont er.
Landratsamt hat andere Argumente
Für Müllabfuhr zuständig ist das Landratsamt. Dort bringt Behördensprecherin Heike Frank ein ganz anderes Argument zum Thema auf den Tisch: „Grundsätzlich verhält es sich so, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist, personenbezogene Daten zu Müllbehältern zu anderen als abfallwirtschaftlichen Zwecken weiterzugeben.“

Allerdings, so ergänzt sie: „Zulässig wird dies dann, wenn dies im Zuge von Ermittlungen zum Beispiel aufgrund vorliegender Verstöße erforderlich wird.“ Eine erwünschte Datenweitergabe sei im Falle von „widerrechtlich, dauerhaft in öffentlichem Raum platzierten Abfallbehälter in der Innenstadt von Villingen“ möglich.

Konkret sei es bislang aber so, ergänzt Heike Frank, „dass wir bislang keine personenbezogenen Daten an die Stadt Villingen-Schwenningen weitergegeben“. Sollte die zuständige Behörde der Stadt Villingen-Schwenningen „jedoch konkrete Ermittlungen beispielsweise zu straßenrechtlichen Verstößen durch das Abstellen von Abfallbehältern vornehmen, um den Verursacher zu ermitteln, so ist die Herausgabe von Daten möglich“, stellt sie nach Rücksprache mit dem Rechtsamt des Landkreises fest.