Für die einen sind es lästige Vögel, für die anderen ein tolles Hobby: Tauben. Auch im Schwarzwald gibt es einige Brieftaubenzüchter, die mit ihren Vögel Wettflüge veranstalten. So plante die Reisevereinigung Schwarzwald-Baar des Regionalverbands Südwest kürzlich einen Taubenauflass in Öhringen in der Nähe von Heilbronn.
Dabei mussten rund 1200 Tiere eine Strecke von 155 Kilometern zu ihrem Heimatschlag zurückfinden. Die Tierschutzorganisation Peta forderte nun anlässlich dieser Veranstaltung ein Verbot von Taubenwettflügen. In einem Schreiben an das zuständige Veterinäramt Schwarzwald-Baar appellierte Peta, die tierschutzwidrige Veranstaltung zu untersagen.
Kristina Diffring, Referentin des Landrats, bestätigt auf Anfrage den Eingang eines solchen Schreibens. Allerdings ging es dabei nicht um tierschutzwidrige Einzelsachverhalte. Es wurden Taubenwettflüge im Allgemeinen als tierschutzwidrig gemeldet, sagt Diffring.
Ethisch nicht vertretbar
Es handle sich um ein „tierquälerischer Sport“, so eine Peta-Sprecherin in einer Mitteilung. Derartige „Freizeitveranstaltungen“ seien ethisch nicht vertretbar und müssten verboten werden.
Der Wettflug in Öhringen wurde allerdings nicht abgesagt. „Für ein generelles Verbot von Taubenwettflügen gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage“, so Diffring. „Erst in diesem Jahr wurden die Taubenwettflüge auch als immaterielles Weltkulturerbe der Unesco anerkannt“, ergänzt sie.
Keine Rechtsgrundlage für Verbot
Laut Peta widersprechen Taubenwettflüge jedoch dem Tierschutzgesetz. Nach Paragraph drei des Tierschutzgesetzes sei es nämlich verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen.
Das Gesetz lege außerdem fest, dass Tiere im Training oder bei Wettkämpfen „keinen Maßnahmen ausgesetzt werden dürfen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder körperlichen Schäden verbunden sind“, so die Tierschutzorganisation.
Mathias Junker, Vorsitzender des Regionalverband Südwest, dem auch die Reisevereinigung Schwarzwald-Baar angehört, lässt sich von solchen Anschuldigungen nicht beeindrucken. „Peta versucht immer wieder, gegen dieses Hobby vorzugehen“, sagt er. „Es ist rechtlich erlaubt und es gibt Auflagen, die beim Taubenwettflug einzuhalten sind“, erklärt Junker.
Die Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) stuft das Hobby nämlich nicht als Tierquälerei ein. „Für die Beurteilung von Taubenwettflügen legen wir das Merkblatt Nr. 121 Brieftaubensport der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz zugrunde, das als Sachverständigengutachten gewertet werden kann“, sagt Kristina Diffring. Laut diesen Vorgaben sind Wettflüge generell nicht tierschutzwidrig. „Auf die Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen ist jedoch zu achten.“