Der Direktkandidat der Alternative für Deutschland (AfD) im Wahlkreis 286 ist in der Nominierungsversammlung einstimmig gewählt worden. Das schreibt die Partei in einer Pressemitteilung am Freitag, 13. Dezember. Als Bewerber für die Bundestagswahl 2025 machte demnach Sebastian van Ryt das Rennen.

Er sei bereits Stimmenkönig unter den Neulingen bei der Kommunalwahl 2024 gewesen. Van Ryt gehört zu den AfD-Fraktionen im Gemeinderat Villingen-Schwenningen sowie im Kreistag Schwarzwald-Baar.

Sebastian van Ryt ist selbstständige Fliesenleger, 37 Jahre alt, verheiratet und zweifacher Vater, heißt es in der Mitteilung. Er sei zudem bereits im Oktober 2024 von der AfD Baden-Württemberg in Ulm zum Listenkandidaten auf Platz 25 für die Bundestagswahl gewählt worden.

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In seiner Bewerbungsrede habe sein besonderes Augenmerk der Inneren Sicherheit gegolten, den Belangen von Familien, dem Erhalt von Arbeitsplätzen und dem Engagement für Frieden, heißt es.

Wahlkampfauftakt: Schelte für Wirtschaftspolitik

In seiner zehnjährigen Selbstständigkeit habe er im Unterschied zu Robert Habeck auch genau gesehen, „welche fatalen Auswirkungen kurzsichtige Wirtschaftspolitik habe und dass Unternehmen unter schlechten Wettbewerbsbedingungen eben doch sehr schnell insolvent gehen“.

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Der Sprecher des AfD-Kreisverbandes, Martin Rothweiler schaut nach eigenen Angaben zuversichtlich auf die kommende Bundestagswahl und die nächsten Monate: „Wir sind nun im Kreisverband bestens für die kommenden Aufgaben aufgestellt. Wir haben schlagkräftige Fraktionen im Gemeinderat und im Kreistag, einen guten Querschnitt aus der Mitte der Gesellschaft, einen engagierten und authentischen Bundestagskandidaten und immer mehr Mitglieder, die unseren eingeschlagenen Weg unterstützten. Wir sind bereit für mehr.“

AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall

Der baden-württembergische Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein und darf sie entsprechend beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim hatte eine dagegen gerichtete Beschwerde der Partei in einem am 13. November 2024 veröffentlichen unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen.