Gerd Jerger

Mit Nachdruck wendet sich der Ortsverband Niedereschach des Badisch Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) mit seinem Vorsitzenden Walter Obergfell an der Spitze gegen das „Volksbegehren Artenschutz„. Der Verband bittet die Niedereschacher, hierfür keine Unterschrift zu leisten. „Rettet die Bienen“ und „Gegen das Artensterben“ – dies seien zwar gute und wichtige Forderungen, doch so wie sich das die Initiatoren des Volksbegehrens vorstellen, gehe es nicht. Für Obergfell als Sprecher der meisten Landwirte in der Gesamtgemeinde Niedereschach ist klar, dass die meisten Landwirte ihren Betrieb aufgeben müssten, wenn das aus Sicht des BLHV praxisfremde „Volksbegehren Artenschutz„ durchgesetzt wird. Für die Bürger würde dies bedeuten, dass es kaum noch regionale Produkte zu kaufen gäbe. Obergfell nimmt nun Stellung zu den Forderungen, die in dem Volksbegehren gestellt werden.

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  • Steigerung Ökolandbau: Zur Forderung der Initiatoren, den Ökolandbau bis zum Jahr 2035 auf 50 Prozent zu steigern, verweist der BLHV-Ortsverband darauf, dass in Baden-Württemberg aktuell 14 Prozent der Fläche ökologisch bewirtschaftet werden. Der Marktanteil von Bio-Lebensmitteln in Deutschland wachse zwar seit acht Jahren, liege aber trotzdem nur bei 5,2 Prozent. Der Deutsche gebe im Schnitt 116 Euro pro Jahr für Biolebensmittel aus. Im Klartext bedeute diese Forderung, dass viel mehr Biolebensmittel erzeugt als nachgefragt würden und der Deutsche mindestens viermal so viel für Biolebensmittel ausgeben müsste wie bisher, damit Biolandwirte von ihrer Arbeit leben könnten.
  • Verbot von Pestiziden: Zur Forderung „Komplettes Verbot von Pestiziden und Bioziden in Schutzgebieten“ sagt der BLHV, dass nicht nur Naturschutzgebiete, sondern auch Landschaftsschutzgebiete und vieles mehr betroffen wären. In der Summe zählten geschätzt schon jetzt rund 30 Prozent der Landesfläche zu Schutzgebieten. Zudem komme auch die Biolandwirtschaft nicht ohne Pestizide und Biozide aus und die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen seien in der Praxis nicht machbar. Für den BLHV-Ortsverband sei klar, dass in Schutzgebieten dann keine Bio- oder normale Landwirtschaft mehr möglich wäre, was insbesondere Sonderkulturen wie Weinbau, Hopfen und Obstbau betreffen würde. Somit würden schützenswerte Kulturlandschaften verschwinden.
  • 50 Prozent weniger Pflanzenschutzmittel: Die Initiatoren wollen, dass bis 2025 50 Prozent weniger Pflanzenschutzmittel verbraucht werden. In der Praxis sei es aber jetzt schon, dass der Grundsatz „so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig“ gelte. Durch moderne Technik und Prognosemodelle werde bereits jetzt eine große Menge Pflanzenschutzmittel eingespart. Landwirte seien aktuell schon dazu verpflichtet, sich bei dem Thema regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Effektiver Pflanzenschutz müsse aber „situativ“ nach Schädlingsaufkommen, Krankheits- und Witterungsverlauf erfolgen. Sollte die oben genannte Forderung Realität werden, bedeute dies Ernteverluste und Missernten. Ernährungsengpässe müssten dann von anderen Ländern ausgeglichen werden.
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  • Schutz von Streuobstbeständen: Was die vierte Forderung nach dem gesetzlichen Schutz von Streuobstbeständen betreffe, sei es so, dass die Pflege von Streuobstwiesen extrem aufwändig und der wirtschaftliche Nutzen sehr gering sei. Deshalb werde der Erhalt von Streuobstwiesen aktuell vom Land gefördert, was, wenn etwas gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht mehr möglich wäre. In der Folge könnten keine Fördergelder mehr ausbezahlt werden – „und ohne Förderung gibt es keine Pflege“. Nach dem Volksbegehren in Bayern hätten viele Landwirte ihre Streuobstwiesen gerodet, bevor das Gesetz in Kraft trat, so Obergfell.
  • Hintergrund: Das „Pro Biene Volksbegehren„ braucht innerhalb von sechs Monaten die Zustimmung von zehn Prozent der Wahlberechtigten. Der Landtag diskutiert dann den Gesetzentwurf, kann ihn aber nicht anpassen. Lehnt der Landtag den Entwurf ab, kommt es zum Volksentscheid.