Seit Jahren wurde um die durch die Gemeinde Mönchweiler aus Lärmschutzgründen geforderten Temporeduzierungen im Bereich der Bundesstraße 33 und der Landesstraße 181, der Hindenburgstraße und der Königsfelder Straße, gerungen.
Die Gemeinde Mönchweiler verfolgte ihren Lärmaktionsplan, die Straßenverkehrsbehörden wollten die Forderungen nicht mitgehen.
Jetzt ging alles ganz schnell. Während der Sommerferien wurden Forderungen der Gemeinde Mönchweiler nach Temporeduzierung umgesetzt. Doch so ganz zufrieden ist man bei der Gemeinde Mönchweiler damit noch nicht.
Denn letztlich wurde nicht der aktuell geltende Lärmaktionsplan III umgesetzt, sondern das Landratsamt legte zumindest auf der Bundesstraße einen kürzeren Bereich mit reduziertem Tempo fest, als die Gemeinde fordert.
Von 400 auf 1200 Meter
„Für die Anlieger ist zunächst einmal wichtig, dass die Geschwindigkeitsreduzierungen erfolgt sind“, sagt Bürgermeister Rudolf Fluck. Gleichzeitig legt er auf Nachfrage aber auch dar, dass mit der angeordneten Temporeduzierung noch nicht alle Forderungen der Gemeinde erfüllt sind.
Nur im Bereich der Mühlenbrücke, in einem Abschnitt von rund 400 Meter, gilt auf der Bundesstraße künftig eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde. Im Übrigen bleibt die bereits vorhandene Beschränkung auf 70 Kilometer pro Stunde bestehen.

Auf 1200 Metern, also entlang des gesamten Gemeindebereichs, möchte dagegen die Gemeinde eigentlich die Reduzierung. Das sei aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich, besagte jüngst die Pressemitteilung von Landratsamt und Gemeinde anlässlich vorgenommenen Temporeduzierung.
Eigentlicher Plan abgelehnt
Aktuell hat das Landratsamt eine eigene verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, auf deren Basis zur Lärmminderung die Temporeduzierungen auf der Bundesstraße und der L 181 erfolgten. Die Umsetzung des Lärmaktionsplans hat das Landratsamt abgelehnt.
Darüber hinaus wollen Gemeindeverwaltung und Gemeinderat, die in Mönchweiler beim Thema Temporeduzierung und Lärmschutz ausdrücklich an einem Strick ziehen, schon bald die vierte Fortschreibung des Lärmaktionsplans in Angriff nehmen. Die neuen Richtlinien des Landes für den Lärmschutz, würden die Betroffenheiten noch viel intensiver beurteilen, so Rudolf Fluck. Für die Bewohner bedeute das noch mehr Schutz.
Doch wie sind nun eigentlich die Erfahrungen mit den bereits angeordneten Temporeduzierungen?
Die Hindenburgstraße, also die L 181, führt unmittelbar am Rathaus vorbei. „Hier beobachten wir bereits jetzt eine deutliche Beruhigung des Verkehrs, was sich gerade an der Engstelle Rathaus – Kirche sehr positiv auswirkt“, berichtet der Bürgermeister. Eine solche Beruhigung führe zwangsläufig dazu, dass man ihn leiser wahrnehme. „Die Rückmeldungen vonseiten der Bewohner der Hindenburgstraße fallen sehr positiv aus“, berichtet der Bürgermeister.
Auch für den Bereich der Bundesstraße steht der Bürgermeister hinter der Reduzierung auf Tempo 50. Zwar sei hier durchaus der überörtliche Verkehr betroffen, doch wo eine direkte Betroffenheit der Bevölkerung vorhanden sei, wie das in Mönchweiler der Fall ist, halte er Tempo 50 auch auf einer Bundesstraße für absolut legitim.
Sinnhaftigkeit angezweifelt
Nochmal betont der Bürgermeister: „Eine längere als die angeordnete Streckenführung, in der man sich auf Höchstgeschwindigkeit 50 einstellen kann, wäre hier aus meiner Sicht sicher zielführender gewesen. Ich halte es für sehr kritisch, dass die Autofahrer sich auf dem kürzeren Stück an Tempo 50 halten.“
Tempokontrollen möglich
Weniger problematisch sieht er die Einhaltung der neuen Höchstgeschwindigkeit in der Hindenburgstraße. „Hier wird das funktionieren“, ist er überzeugt. Geschwindigkeitskontrollen will der Bürgermeister nicht ausschließen. Für die sei aber, so betont er ausdrücklich, das Landratsamt und nicht die Gemeinde Mönchweiler zuständig.