Es ist das große Luft holen vor dem Sprung. Die Fasnet steht unmittelbar bevor und die Narren erledigen die letzten Behördengänge oder lassen sich ihre aufwendig gestalteten Umzugswägen abnehmen.

Die Donaueschinger Schlosshexen feiern 2018 ihr 33-jähriges Bestehen und haben eigens dazu einen Wagen gestaltet, der am Umzug mit dabei sein soll. Ein großer Hexenbesen soll es werden, mit Sitzplätzen und Halterungen, gezogen von einem Traktor. Dazu hat der Verein einen Anhänger aufgetrieben und entsprechend bearbeitet. Fahrradsattel und Lenker sind auf einen Stamm montiert, rund um die Zugmaschine wurde eine Holzverkleidung gebaut. Das Problem: Für den Anhänger gibt es keine Betriebserlaubnis. Läge die vor, wäre eine Abnahme nicht notwendig.

Die Gesetze geben klare Vorgaben

In einem Donaueschinger Hinterhof steht das Gefährt und wartet auf die Abnahme durch Fritz Reichmann. Der 60-Jährige ist vor der Fasnet in der Region unterwegs und nimmt für den TÜV Fasnetswägen ab. "In größeren Städten ist das meistens kein Problem, die bauen ja jedes Jahr große Wagen. Schwieriger ist es da auf den Dörfern. Da werden teilweise eben alte Anhänger aus der Landwirtschaft benutzt, die dann irgendwie verbastelt werden", sagt Reichmann. Das ist jedoch nicht erlaubt. Das Gesetz habe es immer gegeben, nur habe sich niemand daran gehalten. Auf dem Dorf kennt man sich eben. Außerdem sind dort die meisten Umzüge nach zehn Minuten vorbei. Jedoch bewegt man sich im öffentlichen Raum. Dort dürfe auch nur fahren, was entsprechend zugelassen sei oder eine Ausnahmegenehmigung besitze.

"Wir dürfen mit dem Wagen auch nicht alle Straßen befahren. Wollten wir damit etwa nach Offenburg, dann schreibt das Landratsamt die exakte Strecke vor, die zurückgelegt werden muss", erklärt Udo Fußnecker, Vorsitzender der Schlosshexen, der bei der Begutachtung mit dabei ist.

Reichmann schaut sich die Anhängerkupplung genau an: "Da sollte noch eine Reißleine dran", sagt er und notiert sich das auf seinem Datenblatt. Das wird schließlich als Gutachten an das Landratsamt geschickt.

Dass der Wagen jetzt überprüft wird, das ist auch in Fußneckers Sinne: "Es geht ja hier nur um den Anhänger. Der Traktor ist zugelassen. Für uns ist das dennoch wichtig, allein zur Absicherung, falls etwas passieren sollte."

Bewusst habe der Verein darauf verzichtet, den Wagen bereits voll zu dekorieren und zu verkleiden. So kann Fritz Reichmann alle relevanten Bereiche schnell einsehen. Oftmals sei das nicht der Fall und Vereine setzen dem TÜV einen fertig gebauten Fasnetswagen vor: "Wenn ich mir dann Räder und Bremsen ansehe und sie sind alt und kaputt, muss umgebaut werden. Das ärgert den Verein dann natürlich", sagt Reichmann und klettert auf den Hexenwagen. Er läuft nach vorne, setzt sich hin: "Da sollten vielleicht noch ein paar Anti-Rutschmatten hin." Schließlich wird das Fahrzeug noch vermessen, in Länge und Breite. Die Bremse wird geprüft. Dazu muss der Traktor ein paar Metern nach vorne fahren. Alles funktioniert.

Beim Umzug müssen schließlich das Gutachten mit der technischen Beschreibung und die Ausnahmegenehmigung mit dabei sein. Reichmann zieht einen blauen Aufkleber ab und drückt ihn auf den Anhänger. "Wenn vor dem Umzug noch mal jemand rumgeht und kontrolliert, dann sehen die sofort, dass der hier von uns abgenommen wurde", erklärt er.

Fußnecker ist zufrieden mit dem Ergebnis: Der Wagen ist in Ordnung, lediglich Kleinigkeiten müssen noch gemacht werden. Sicherheit ist ihm wichtig, immerhin laufen auch Kinder mit. Zudem habe der Verein schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht: "Das hatten wir einen kleineren Traktor. Als es dann in Richtung St. Johann ging, gab es Probleme. Der Fahrer musste fast absteigen." Dieses Mal habe man sich schlau gemacht: "Die Behörden versuchen das so unkompliziert wie möglich zu machen."

Sehen Sie im Video, wie der TÜV bei der Hexenzunft Villingen war: 

Problem Lastwagen

Sondergenehmigungen sind nur für bestimmte Anlässe möglich, im Schwarzwald-Baar-Kreis etwa wegen der Fasnet. Der Vatertag, an dem auch gerne mit selbst konstruierten Wägen gefahren wird, zählt nicht dazu. Die Ausnahme gilt für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die eine Betriebserlaubnis vorweisen können. Ein Lastwagen braucht als Umzugswagen daher immer eine Ausnahmegenehmigung. (guy)