Auch die Zuständigkeiten werden neu geregelt. So werden künftig Nachlassfragen über das Amtsgericht geregelt. "Für die Donaueschinger ist das kein Problem, da bleibt alles vor Ort, aber die Löffinger können beispielsweise nur noch zum Notar nach Titisee-Neustadt. Wenn sie einen Erbschein haben wollen, müssen sie künftig zum Amtsgericht nach Freiburg fahren", sagt der Donaueschinger Notar Markus Winterhalter. Der Oberjustizrat wird in Donaueschingen bleiben und als freiberuflicher Notar seine Dienste an neuer Adresse, in der Mühlenstraße 20, anbieten. Betroffen von der Neuregelung ist auch das von Donaueschinen aus betreute Notariat Furtwangen, wo Winterhalter zwei Mal im Monat Sprechtage abhalten wird.

Hintergrund der Neuregelung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2002. Damals wurde festgestellt, dass das Gebührenrecht des badischen Notariats gegen eine EU-Steuerrechtsrichtlinie für Kapitalgesellschaften verstoße. Dies hat dazu geführt, dass sich das Land dazu entschlossen hat, die im übrigen Deutschland und Europa einzigartige Struktur aufzugeben, die Staatlichen Notariate zu schließen und stattdessen ein freiberufliches Nur-Notariat zum 1. Januar einzuführen.

Daher werden auch die Staatlichen Notariate in Donaueschingen und Furtwangen zum Jahresende geschlossen. Die bisher bei den Notariaten Donaueschingen und Furtwangen tätigen Notare im Landesdienst, Oberjustizrat Markus Winterhalter (Dienstvorstand seit 2015) und Justizrat Kai-Christoph Stadler (Dienstvorstand in Furtwangen), werden ab 1. Januar freiberufliche Notare. Stadler wird die Donaustadt verlassen und seinen Amtssitz in Bad Säckingen haben. Winterhalter als Statuswechsler künftig in Donaueschingen als freier Nurnotar tätig sein wird. Dieser ist zugleich der Notariatsabwickler für das Referat 2 des Notariats Donaueschingen und das Notariat Furtwangen. Die Donaueschiner werden es schätzen, wenn Winterhalter als Vertrauensperson vor Ort bleibt, denn durch seine 20-jährige Tätigkeit in Donaueschingen kennt er fast alle Donaueschinger und vielfach auch deren Lebensumstände.

Auch für die weiteren neun Mitarbeiter der Notariate (Justizangestellte und Geschäftstellenbeamte) führt dies zu Veränderungen. Diese wechseln teilweise zu den Amtsgerichten oder sind künftig als Notariatsmitarbeiter bei Notar Winterhalter beschäftigt.

Mit der Reform werden unter anderem die Notariate in Geisingen, Bonndorf und auch Engen geschlossen.

 

Was sich mit der Reform ändert

Die Neuerungen rund um notarielle Angelegenheiten zum 1. Januar:

  • Nachlässe: Alle nachlassgerichtlichen Aufgaben der Notariate Donaueschingen und Furtwangen gehen zum 1. Januar 2018 an das Amtsgericht in Donaueschingen (Kontakt: Amtsgericht Donaueschingen, Mühlenstraße 5, 78166 Donaueschingen, Telefon: 0771/8505-0). So werden alle in den Notariaten Donaueschingen und Furtwangen bisher besonders amtlich verwahrten Testamente dorthin gehen. Das Amtsgericht Donaueschingen ist dann für die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung nachlassgerichtlicher Zeugnisse zuständig. Die Abgabe der Testamente wird dem Zentralen Testamentsregister mitgeteilt, sodass kein Testament verloren geht.
  • Aufgabenbereich der freien Notare: Alle Aufgaben des Notariates im Zusammenhang mit Beurkundungen z.B. von Kaufverträgen, Übergabeverträgen, Vorsorgevollmachten, Testamenten oder Eheverträgen übernehmen in Zukunft ausschließlich freiberufliche Notare. Dies ist somit für den Bezirk Donaueschingen Notar Markus Winterhalter. Seine neuen Kanzleiräume befinden sich ab dem 1. Januar im neuen Gebäude der Baugenossenschaft in der Mühlenstraße 20.
  • Sprechtag in Furtwangen: Darüberhinaus wird Notar Winterhalter ab dem 1. Januar 14-täglich jeden 2. und 4. Donnerstag des Monats auf dem Rathaus der Stadt Furtwangen einen Sprechtag für die dortige Bevölkerung wahrnehmen.
  • Termine: Ab dem 1. Januar können Beurkundungs- und Beglaubigunstermine bei Notar Winterhalter unter 0771/9226930 telefonisch vereinbart werden. Die Kontaktdaten finden sich auch auf seiner Homepage notar-winterhalter.de.
  • Verzögerungen durch Umzug: Da mit dem Wechsel der Zuständigkeit für Nachlasssachen sowohl personelle Wechsel als auch der Wechsel von Hard- und Software sowie der Umzug von Akten erfolgen, ist zum Jahresende und Jahresbeginn mit Verzögerungen bei der Bearbeitung von Nachlasssachen zu rechnen.