In den Tagen oder sogar eine Woche vor einem Abfuhrtermin sammeln sich regelmäßig Holz- und Sperrmüll-Berge an Straßenecken oder längeren Gehweg-Abschnitten in Stockach. Auf die Frage nach seiner Einschätzung zu diesem Phänomen sagt Carsten Tilsner, Leiter des Baurechts- und Ordnungsamts: „Es sieht an einigen Stellen nicht gut aus.“
Die Stadt werde die Bürger nochmal darauf hinweisen, dass die Abfälle frühestens am Vortag der Abholung hinaus gestellt werden sollen. Das gelte für den Müll der jeweiligen Abfuhr, denn in Stockach sind die Termine Altholz, Sperrmüll und Großgeräte getrennt. So wurde Altholz am 4. März geholt, Sperrmüll am 9. März und die Großgeräte sind erst am Freitag, 18. März, an der Reihe.
Wann die Allgemeinheit zahlt und wann eine Einzelperson
Immer wieder bleiben auch Dinge stehen, die zu keiner dieser Abfuhren gehören. Zur Frage, wer dann für die Entsorgung zuständig ist, erklärt Tilsner: „Wenn nicht alles abgeholt wird, haben wir die Erwartung, dass der Abfall von demjenigen beseitigt wird, der ihn dort abgelegt hat. Wenn er es nicht tut, muss es der Grundstücksbesitzer machen.“ Wenn Müll auf einem städtischen Grundstück oder im öffentlichen Verkehrsraum zurück bleibe, werde er von den Technischen Diensten entsorgt. „Die Kosten dafür trägt die Allgemeinheit“, so Tilsner.
„Wenn sich aus den Abfällen selbst oder aufgrund von Zeugenaussagen der vorherige Besitzer ermitteln lässt, muss er mit einem Bußgeld und den Kosten für die Abfallentsorgung rechnen. Dabei kommen dann mehrere Hundert Euro zusammen. Das machen wir auch bei den wilden Müllablagerungen in der Landschaft so.“