Schon im vergangenen Jahr konnte Silvester in Radolfzell nur mit Einschränkungen gefeiert werden, an Verkehrs- und Begegnungsflächen und sonstigen öffentlichen Orten in der historischen Altstadt durfte weder Pyrotechnik entzündet, noch in Gruppen gefeiert werden. Auch galt eine Sperrstunde in gastronomischen Betrieben. Und auch in diesem Jahr gibt es Einschränkungen: Die Stadtverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern für die historische Altstadt verbietet.
Hier gilt das Verbot
Demnach ist das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II – dazu zählen unter anderem Raketen, Knallkörper und Batterien – am 31. Dezember und am 1. Januar im Bereich der historischen Altstadt verboten.
Umgrenzt wird das betroffene Gebiet laut der Allgemeinverfügung von der Bismarckstraße, der Schützenstraße und der Teggingerstraße im Norden, der Brühlstraße, der Untertorstraße und der Forsteistraße im Osten, der Friedrich-Werber-Straße inklusive der Parkplätze der ehemaligen Güterhalle und dem ehemaligen Parkdeck, dem Bahnhofsplatz inklusive ZOB und dem Kapuzinerweg im Süden sowie der Klostergasse, der Scheffelstraße, dem Luisenplatz, und der Fürstenbergstraße einschließlich der jeweiligen Straßenfläche.
Wer sich nicht an das Verbot hält, kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Gefahr für alte Bausubstanz
Als Grund wird der Umstand genannt, dass die Altstadt und insbesondere der Marktplatz in jeder Silvesternacht von vielen Menschen besucht wird. Dabei werde viel Pyrotechnik abgefeuert und abgebrannt. „Immer mehr kommt es dabei, auch aus angetrunkenem Übermut, zu einem leichtfertigen Umgang mit diesen pyrotechnischen Gegenständen und zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen, aber insbesondere auch für die alte Bausubstanz der Altstadt“, heißt es in der Allgemeinverfügung.
Und weiter: „Aufgrund der engen Bebauung und der Beschaffenheit der Gebäude ergeben sich sowohl ein deutlich erhöhtes Risiko für die Entstehung eines Brandes als auch ein potentiell sehr hohes Schadensausmaß im Brandfall. Hierbei geht die Brandgefahr nicht in erster Linie von der Fachwerkbauweise der Gebäude aus, vielmehr weisen die (alten) verschachtelten Häuser unvermeidbar eine Vielzahl von Eintrittsmöglichkeiten für aufsteigende Feuerwerksraketen auf.“ Mit der Allgemeinverfügung sollen besonders empfindliche Gebäude oder Anlagen geschützt und Brände verhindert werden.

Verbot sei angemessen
Silvesterraketen könnten aufgrund der Brenndauer und der Temperatur, die bis 2000 Grad Celsius erreichen könne, gefährliche Brände auslösen. Das werde begünstigt, weil „in den engen Winkeln der Altstadt zwischen den Häusern oftmals leicht entzündliche Materialien, wie Papier, Abfallsäcke und sonstige Gegenstände gelagert“ werden.
Weiter heißt es in der Allgemeinverfügung, das Verbot erweise sich als erforderlich, „weil mildere Mittel zur Gefahrenabwehr nicht in Betracht kommen“. Das Verbot sei angemessen und verhältnismäßig: Feuerwerkskörper könnten auch auf anderen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet abgefeuert und abgebrannt werden.