Ganz normaler Besuch bei Freunden in der Schweiz oder ein groß angelegter Schmuggelversuch? Diese Frage stellte sich jetzt bei der Kontrolle eines in Bielefeld zugelassenen VW Passat am Grenzübergang Konstanz-Autobahn. Laut Hauptzollamt Singen kamen dabei 44 hochpreisige Handys und 47 Tablets im Gesamtwert von mehr als 120.000 Euro zum Vorschein.

„Erst behaupteten die zwei Deutschen, keine zollpflichtigen Waren dabei zu haben“, sagte Zollsprecherin Sonja Müller. Grund ihrer Reise in die Schweiz war angeblich ein Treffen mit Bekannten, für das sie extra aus Bielefeld angereist seien. Jetzt gehe es wieder Richtung Heimat, gaben die 19 und 30 Jahre alten Brüder an.

Sonja Müller von der Pressestelle des Hauptzollamts Singen.
Sonja Müller von der Pressestelle des Hauptzollamts Singen. | Bild: Kirsten Astor

Die Heimreise verzögerte sich dann aber noch um ein paar Stunden, denn als die Zöllner den Kofferraum öffneten, war dieser bis zum Rand mit Tablet-Computern einer namhaften Marke gefüllt. Allesamt neu, original verpackt und versiegelt. Auch die Reserveradmulde wurde zweckentfremdet. Dort fanden sich die ebenfalls neuen, original verpackten und versiegelten Handys desselben Herstellers.

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Darauf angesprochen, wem die Waren gehören, spielten beide erst absolute Ahnungslosigkeit über den Kofferrauminhalt vor und beschuldigten sich dann gegenseitig, für den Schmuggel verantwortlich zu sein. Schnell verstrickten sie sich aber in Widersprüche; schließlich wurden gegen die zwei Männer Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Elektroartikel eingeleitet. Zur Sicherung der Einfuhrabgaben stellte der Zoll die Waren sicher.

(Archivbild) Das Zollamt Konstanz-Autobahn ist eines von 14 Zollämtern mit gewerblicher Warenabfertigung im Bezirk des Hauptzollamts ...
(Archivbild) Das Zollamt Konstanz-Autobahn ist eines von 14 Zollämtern mit gewerblicher Warenabfertigung im Bezirk des Hauptzollamts Singen. Die Brüder hatten ihre Waren jedoch gar nicht erst angemeldet. | Bild: Kirsten Astor | SK-Archiv

Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, die das Steuerstrafverfahren übernahm, muss das Duo laut Müller nun ebenfalls rechnen. „Reisemitbringsel aus einem Nicht-EU-Staat dürfen nach den geltenden Regelungen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige des eigenen Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein und in einem Fall wie diesem einen Warenwert von 300 Euro nicht überschreiten.“

Nur dann sind sie nach Angaben der Zollmitarbeiterin bei der Einfuhr abgabenfrei. Hier dürfte es sich jedoch ohnehin um eine gewerbliche Einfuhr gehandelt haben. Für die Waren werden laut Hauptzollamt Singen Abgaben in Höhe von knapp 23.000 Euro fällig.