Gegen den Hobby-Baggerfahrer aus Schwenningen, dessen Baugrube am 3. März einzustürzen drohte, hat jetzt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl beantragt. Die Strafverfolger werfen dem Mann „fahrlässige Baugefährdung“ vor.
Dies bestätigte jetzt die Staatsanwaltshaft in Konstanz. Ein Richter muss nun prüfen, ob er dem Antrag auf Strafbefehl stattgibt oder nicht. „Wie immer gilt auch hier die Unschuldsvermutung, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist“, betont Oberstaatsanwalt Johannes Georg Roth, der Leiter der Staatsanwaltschaft.

Das war passiert
Dem damals 44-jährigen Grundstückseigentümer wurde vorgeworfen, am 3. März auf seinem Grundstück in der Schwenninger Sturmbühlstraße 101 eine Baugrube mit seinem Bagger so ausgedehnt zu haben, dass die Standfestigkeit zweier Nachbargebäude und der Durchgangsstraße gefährdet worden sein soll.
Die abrutschenden Wände der Baugrube sorgten für einen Großeinsatz von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk, die in intensiver Nachtarbeit die Baugrube stabilisierten.

Das Drama hatte sich schon einige Tage zuvor abgezeichnet. Schon am Montag, 27. Februar, seien laut einem Nachbarn am Seitenrand der Baugrube schon erste Erdabbrüche aufgetreten und hätten die Gartenterrasse des Nachbargrundstücks unterhöhlt.
Nach dem nächtlichen Einsatz von Feuerwehr und THW war auch die Sturmbühlstraße aus Sicherheits- und Haftungsgründen voll und später halbseitig gesperrt. Die Stadt hatte als Bedingung für die Aufhebung der Straßensperrung gefordert, dass der 44-jährige Grundeigentümer nachgeweißt, dass der Verkehr dort gefahrlos fließen kann.

Doch es dauerte längere Zeit, bis der Grundeigentümer dem Baurechtsamt die Sicherheit der Baugrube durch Gutachter nachweisen konnte. Dies ist mittlerweile erfolgt.
Erforderliche Unterlagen wurden vorgelegt
Aktuell hat die Stadt grünes Licht für die geplante Bebauung des Grundstücks gegeben. „Nachdem sämtliche für das weitere Verfahren erforderliche Unterlagen vom Bauherrn vorgelegt wurden, konnte eine Freigabe für den Baugrubenverbau erteilt werden“, teilt das Baurechtsamt über die Pressestelle der Stadtverwaltung mit.
Darüber hinaus wollte die Verwaltung keine weiteren Angaben zu der baurechtlichen Auseinandersetzung mit dem Grundeigentümer machen, „da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist“.