Das Baugrubendrama in der Schwenninger Sturmbühlstraße hat sich mittlerweile sowohl auf strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Ebene zu einem Fall für die Justiz und Anwälte entwickelt.
Der Grundstückseigentümer, der am 3. März auf seinem Grundstück in der Sturmbühlstraße 101 eine Baugrube mit seinem Bagger so ausgedehnt haben soll, dass die Standfestigkeit zweier Nachbargebäude und der Durchgangsstraße gefährdet worden sein soll, bekommt die rechtlichen Folgen seines Tuns inzwischen von mehreren Seiten zu spüren.
Da ist zum einen die Stadtverwaltung, die den Grundstücksbesitzer aufgefordert hat, gutachterlich abgesicherte Nachweise zu erbringen, dass die Baugrube nicht mehr einsturzgefährdet ist. Nachdem der Eigentümer nach Darstellung der Stadtverwaltung zwei entsprechende Fristen habe verstreichen lassen, erhöht die Kommune nun den Druck.
Stadt will Zwangsgeld durchsetzen
„Das von uns angedrohte Zwangsgeld bei Nichterfüllung wird nun durchgesetzt“, erklärte Verwaltungssprecherin Madlen Falke auf Nachfrage.
Außerdem habe die Stadt weitere Zwangsmittel angedroht für den Fall, dass die Nachweise über die Stabilität der Baugrube weiterhin nicht erbracht werden. Allerdings kann sich der Eigentümer gegen die Zwangsmaßnahmen der Stadt juristisch zur Wehr setzen und Widerspruch einlegen. Wenn er diese nutzt, könnten sich das Verfahren weiter hinziehen.
Rechtsstreit mit den Nachbarn
Kompliziert wird der Fall, weil es nach Aussage der Stadt inzwischen auch zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Grundstückseigentümer und den mutmaßlich von ihm geschädigten Nachbarn geben soll. Von dieser Seite würden offenbar ebenfalls juristische Ansprüche gegen den Baggerfahrer geltend gemacht.
Die Stadt geht davon aus, dass der nachbarschaftliche Rechtsstreit mit ein Grund dafür ist, dass die Klärung der Standfestigkeit des Baugrundes vom Eigentümer bislang nicht gegenüber dem Baurechtsamt nachgewiesen wurde.
Straße bleibt weiter halb gesperrt
So hängt am Ende eines mit dem anderen zusammen. Denn: Solange die Sicherheit der Baugrube nicht gutachterlich nachgewiesen ist, bleibe die Sturmbühlstraße weiterhin im Baustellenbereich halbseitig gesperrt, verdeutlicht Rathaussprecherin Madlen Falke.

Möglicherweise hat die Baggeraktion in der Baugrube auch noch strafrechtliche Konsequenzen. Die Polizei hatte gegen den Verursacher ein Ermittlungsverfahren wegen Baugefährdung eingeleitet. Die Ergebnisse wurden mittlerweile an die Staatsanwaltschaft Konstanz weitergeleitet.
Der Staatsanwalt prüft Ermittlungen
Dort werden die polizeilichen Ermittlungen geprüft, bestätigte Staatsanwalt Andreas Mathy, der zuständige Pressesprecher. In einigen Wochen soll feststehen, ob es zu einer Anklage gegen den mutmaßlichen Verursacher der Bauschäden kommt.