Ein 69-jähriger Mann musste sich vor dem Villinger Amtsgericht verantworten, weil er sich Bilder mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten beschafft hatte. Der Mann wurde zu einer recht milden Strafe von neun Monaten auf Bewährung und 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Abzüge aus FKK-Zeitschriften gemacht
Die Staatsanwaltschaft warf dem 69-jährigen Angeklagten vor, in den Jahren 2020 und 2021 in drei Fällen Abzüge von Fotos nackter Minderjähriger im Alter von etwa sieben bis 15 Jahren aus älteren FKK-Zeitschriften herauskopiert und dabei teilweise die Geschlechtsteile vergrößert zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung im Februar 2022 seien eine Festplatte, ein Handy und eine Fotomappe mit mutmaßlich kinderpornografischen Fotos beim Beschuldigten sichergestellt worden.
Bilder genau in Augenschein genommen
Der Angeklagte räumte den Besitz der Fotos ein, sei sich jedoch über die mögliche Strafbarkeit seiner Handlungen nicht im Klaren gewesen. Richter Christian Bäumler betonte die Schwierigkeit des vorliegenden Falles, bei dem es sich nicht ausschließlich um eindeutig strafrechtlich relevantes Bildmaterial handele und nahm die sichergestellten Fotos zusammen mit Verteidigung, Staatsanwaltschaft und einem im Fall ermittelnden Polizeibeamten, der als Zeuge geladen war, in Augenschein.
Mutmaßliche persönliche Probleme
Die Staatsanwaltschaft sah in den Aufnahmen eine deutliche Geschlechtsbezogenheit der Bilder, was diese teilweise in den Straftatbereich der Kinderpornografie bringen würden. Unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände des nicht vorbestraften Rentners, der laut Staatsanwaltschaft offensichtliche persönliche Probleme habe, beantragte diese die Einziehung der beschlagnahmten Bilder und Bilddatenträger, sowie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und zusätzlich 80 gemeinnützigen Arbeitsstunden.
Staatsanwaltschaft schlägt Therapie vor
Außerdem schlug die Staatsanwaltschaft als Bewährungsauflage vor, dass der Angeklagte eine Therapie machen müsse. Die Verteidigung hingegen stellte heraus, dass es sich im vorliegenden Fall um einen rechtlichen Grenzbereich handele und die FKK-Zeitschriften, welche allesamt älteren Datums seien, damals vom Angeklagten, der ein Anhänger der FKK-Szene sei, rechtmäßig erworben worden seien.
Strafrecht verschärft
Durch eine Verschärfung des Strafrechts beim Thema Posing-Fotos von Minderjährigen vor einigen Jahren, und der Vergrößerung der Aufnahmen, bei denen die Geschlechtsorgane in den Mittelpunkt gerückt sind, sei die Sache vor Gericht gelandet: Der Angeklagten wollte die so bearbeiteten Bilder bei einem Fotodienst drucken lassen.
Richter stellt Schwierigkeit des Falles heraus
Die Verteidigung beantragte aus diesem Grund eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Der Angeklagte wurde nach kurzer Beratung des Gerichts zu neun Monaten auf Bewährung und 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Außerdem wurde das gesamte Bildmaterial und die Datenträger eingezogen. Richter Christian Bäumler stellte in seinem Schlussplädoyer noch einmal die Schwierigkeit dieses grenzwertigen Falles heraus und begründete sein relativ mildes Urteil damit, dass er bei 90 Prozent des fraglichen Bildmaterials keine eindeutige strafrechtliche Relevanz habe erkennen können. Bäumler erhoffe sich vom Justizministerium eine baldige Schaffung klarer und sinnvoller gesetzlicher Vorgaben für das komplizierte Feld der Kinderpornografie.