Vergangenen Sommer hatte der Gemeinderat ein „nächtliches Verweilverbot“ für den Schwenninger Neckarpark beschlossen – befristet bis Juni 2023. Äußerst kontrovers diskutierten in der vergangenen Gemeinderatsitzung die Ratsmitglieder nun darüber, ob dieses Verbot unbefristet fortgesetzt werden soll. Die Streitfrage: Es ist angemessen, der Zielgruppe vor allem junger Leute den Aufenthalt im Park nach 23 Uhr dauerhaft zu verwehren?
Rückblick: Der Gemeinderat hatte im vergangenen Jahr eine Satzung für die Nutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen erlassen, weil es dort immer wieder zu Ruhestörungen, Vermüllungen, Vandalismus und Kriminalität kommt. In der Satzung steht, was in den Anlagen erlaubt und verboten ist. Brennpunkt war in erster Linie der Neckarpark – das ehemalige Landesgartenschaugelände hinter dem Schwenninger Bahnhof. Deshalb verhängte der Gemeinderat nur für diesen Park ein nächtliches Verweilverbot.
Kaum noch Probleme im Neckarpark
Ralf Glück, der Leiter der städtischen Ortspolizeibehörde (Bürgeramt), erklärte jetzt im Gemeinderat, dass das Verweilverbot nach 23 Uhr aus Sicht der Ordnungshüter ein voller Erfolg sei. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes der Stadt seien, oft gemeinsam mit der Polizei, regelmäßig dort nachts unterwegs.
Die Zahl der Vorkommnisse sei inzwischen eklatant zurückgegangen. „Wir haben dort keine oder kaum noch Probleme“, sagte Glück. „Der Neckarpark ist vollkommen befriedet.“ Es gebe auch keine Anwohnerbeschwerden mehr. Das Bürgeramt und die Polizei plädierten dafür, das Verweilverbot unbefristet fortzusetzen.

Im Gemeinderat stieß diese Forderung zum Teil auf Widerstand. Oskar Hahn (Grüne) erklärte, die Sperrung des Parks um 23 Uhr sei „wahnsinnig früh“. Außerdem treffe die Regelung vermutlich vor allem „die Unschuldigen“, die den Park friedlich nutzen. Er stellte daher den Antrag: keine unbefristete Verlängerung des Verweilverbotes, sondern erst einmal für zwei Jahre befristet fortsetzen und dann neu entscheiden.

Diesem Antrag schloss sich auch Ulrike Heggen für die Freien Wähler an. Betroffen seien ja nicht nur Randalierer, sondern auch viele andere junge Leute. Derzeit entstünden in VS viele neue Wohngebiete mit neuen Plätzen. „Wir wollen nicht, dass überall auf dieses Instrument zurückgegriffen wird“, sagte Heggen.
„Verbote zutiefst zuwider“
„Es ist uns wirklich zutiefst zuwider, dass wir bei einem Lärmproblem reflexhaft mit einem Verbot reagieren“, sagte Frank Bonath (FDP). Dies stehe im Widerspruch zum Wunsch des Gemeinderates, Villingen-Schwenningen zu einer Studentenstadt und einer lebendigen Stadt weiterzuentwickeln. „Mit Verboten werden wir das nicht hinbekommen“, warnte er. Die FDP sei gegen beide Anträge.
Constanze Kaiser (Grüne) schloss sich dem spontan an. Mit einem Verweilverbot würden die Brennpunkte nur verlagert. Sie beantragte, die vorgelegte Benutzersatzung für die Grünanlagen ersatzlos zu streichen.
Eine Frage der Generationengerechtigkeit?
Das Verweilverbot gehe auch gegen die Jugend der Stadt insgesamt, beklagte Jakob Swietlik, Mitglied des Jugendgemeinderates. „Das ist eine Frage der Generationengerechtigkeit.“
Damit stand auf einmal die Frage im Raum, ob die Mehrheit der älteren Generation ihr Ruhebedürfnis gegenüber dem Erlebnisbedürfnis der jüngeren Leute durchzudrücken versuche. Oberbürgermeister Jürgen Roth relativierte dies: Auch das Ruhebedürfnis von Anwohnern in der Nacht sei ein schützenswertes Gut.
Amtsleiter Ralf Glück widersprach der Vermutung, dass sich durch das Verweilverbot die Brennpunkte in andere Parks verlagern würden. „Es gibt in Schwenningen keine anderen Hotspots.“ Und er verdeutlichte, wie auch OB Jürgen Roth: Ohne das Verweilverbot hätten die Ordnungskräfte kaum eine Handhabe, um wirksam gegen Ruhestörungen vorzugehen. Glück: „Irgendwann müssen wir halt reagieren, wenn sich Leute dauerhaft nicht korrekt verhalten.“
Mehr Rechtssicherheit für die Ordnungskräfte
Stadtrat Bernd Lohmiller (SPD) wies darauf hin, dass selbst die Studentenstadt Freiburg derzeit eine ähnliche Satzung verhängt hat. In verschiedenen Grünanlagen wurden dort Lautsprecher und Musikinstrumente verboten. Lohmiller signalisierte Unterstützung für die Satzung. Denn: „Wir brauchen mehr Rechtssicherheit für die Ordnungskräfte.“

Zustimmung kam auch von der CDU. „Was die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst sagt, überzeugt“, betonte Friedrich Bettecken. Olaf Barth (AfD) verteidigte das Verweilverbot ebenfalls. „Wir kennen die Klientel, die dort nachts unterwegs ist. Auf die brauchen wir keine Rücksicht zu nehmen, denn die nehmen auch keine Rücksicht auf andere.“
Klare Mehrheit für ein Verweilverbot
Am Ende lehnte der Gemeinderat mit breiter Mehrheit den Antrag von Constanze Kaiser ab, auf die Satzung komplett zu verzichten. Der Antrag einer weiteren zweijährigen Befristung des „Verweilverbotes“ im Neckarpark verfehlte ebenfalls eine Mehrheit, wenn auch knapp. Am Ende stimmten 19 Stadträte für eine unbefristete Verlängerung des „Verweilverbots“, bei neun Gegenstimmen und sechs Enthaltungen.