Auch fünf Wochen nach dem Baugrubendrama in Schwenningen bleibt die Sturmbühlstraße weiterhin halbseitig gesperrt. Ein Ärgernis für die Verkehrsteilnehmer, von dem keiner weiß, wie lange es noch andauern wird.

Die Stadtverwaltung hat, wie berichtet, zunächst eine Vollsperrung der Straße verfügt, nach dem ein 44-jähriger Schwenninger am 3. März auf seinem Grundstück in der Sturmbühlstraße 101 beim Ausheben der Baugrube für einen Neubau mit seinem Bagger die Standfestigkeit zweier benachbarter Häuser gefährdet hatte.

Blick in die Baugrube in der Sturmbühlstraße 101. Für die Häuser links und rechts bestand am 3. März Einsturzgefahr. Wie sicher die ...
Blick in die Baugrube in der Sturmbühlstraße 101. Für die Häuser links und rechts bestand am 3. März Einsturzgefahr. Wie sicher die Fahrbahn am Bauzaun ist, bleibt noch ungeklärt. | Bild: Stadler, Eberhard

Die Stadt beauftragte daraufhin ein Statik-Gutachten und ein Bodengutachten, um feststellen zu lassen, ob nach den ersten provisorischen Sicherungsmaßnahmen in der Baugrube weitergehende Sicherungen nötig sind. Zugleich wurden dem Grundstückseigentümer und Hobby-Baggerfahrer mehrere Auflagen gemacht.

Unter anderem wurde er vom städtischen Baurechtsamt verpflichtet, Nachweise zu erbringen, dass die am 3. März destabilisierte Baugrube seither soweit verfestigt wurde, dass für die Stabilität der Gebäude und der Sturmbühlstraße keine Gefahr mehr ausgeht.

Zwar hat die Stadt die Sturmbühlstraße aufgrund der Gutachten Ende März wieder einspurig geöffnet: Seither fließt der Verkehr stadteinwärts wieder über Sturmbühlstraße. Im Bereich der Baugrube wird der Verkehr aus Sicherheitsgründen aber über die Gegenfahrbahn geführt. Für den Verkehr stadtauswärts wurde eine Umleitung eingerichtet.

Die zweite Fahrbahn der Sturmbühlstraße, die unmittelbar an der Baugrube entlang führt, bleibt somit weiterhin gesperrt. Und zwar so lange, bis der 44-jährige Grundeigentümer nachgewiesen hat, dass der Verkehr dort gefahrlos fließen kann.

Eigentümer muss Nachweise liefern

„Die Stadt befindet sich in einem baurechtlichen Verfahren mit dem Eigentümer“, erläutert dazu die Pressesprecherin der Stadtverwaltung, Madlen Falke. Die Stadt habe den Eigentümer aufgefordert, Nachweise zu liefern, dass die Standortsicherheit an der Baustelle in der Sturmbühlstraße gewährleistet sei.

Madlen Falke, Sprecherin der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen: „Der Eigentümer ist seinen Verpflichtungen nicht ...
Madlen Falke, Sprecherin der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen: „Der Eigentümer ist seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen.“ | Bild: Falke privat

Dazu sei ein Gutachten durch einen Statiker oder eine Fachfirma notwendig. „Doch bisher sind keine Nachweise bei uns eingegangen“, berichtet die Sprecherin der Stadt. Falke: „Der Eigentümer ist seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen.“

Baggerfahrer lässt Frist verstreichen

Die erste Frist, die die Stadt gesetzt hat, habe der Verantwortliche, der sich anwaltlich vertreten lässt, bereits verstreichen lassen. Die zweite Frist, ausgesprochen unter Androhung eines Zwangsgeldes, läuft nach Feststellung von Falke Ende dieser Woche (15. Kalenderwoche) aus.

Sollte diese Frist erneut ergebnislos verstreichen, könnte es zu weiteren juristischen Maßnahmen der Stadt kommen. „Der nächste Schritt wäre unsererseits eine Ersatzvornahme“, skizzierte Falke die Optionen der Stadt. Das heißt: Die Kommune würde die geforderten Nachweise durch eine Fachfirma selbst erstellen lassen und die Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellen.

Straßensperrung könnte noch dauern

Ob dies soweit kommt, bleibt abzuwarten. Sollte es aber zu einer Ersatzvornahme kommen, dürfte weitere Zeit ins Land ziehen. Die Stadt müsste bei ihrem weiteren Vorgehen gegen den Baggerfahrer rechtliche Fristen einhalten, sie müsste selbst einen Gutachter finden, diesen formell beauftragen, das Ergebnis des Gutachtens abwarten und es final überprüfen. Solange bliebe die Sturmbühlstraße weiterhin halbseitig gesperrt.

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