Der Angelverein St. Georgen kann aufatmen: Die Ursache für das ominöse Fischsterben 2016 scheint geklärt. Allerdings konnte der Verursacher bis heute nicht eindeutig identifiziert werden.

Bei der Hauptversammlung des Angelvereins brachte Vorsitzender und Gewässerwart Klaus Lachner die Mitglieder auf den aktuellen Informationsstand. Demnach habe ein Gutachten ergeben, dass mit großer Wahrscheinlichkeit der Schadstoff Dimethyl-dithiocarbamat (DMDTC) für das rätselhafte Fischsterben von 2016 verantwortlich war. Dieser Stoff wird unter anderem in der Abwasserbehandlung von Galvanikbetrieben und Leiterplattenherstellern eingesetzt.

Er kann in Kläranlagen Störfälle bei der Umwandlung von Ammoniak zu Nitrat (Nitrifikation) verursachen und dadurch eine toxische Wirkung entfalten. Laut Gutachten wurde dieser Stoff, der mit den Analysemethoden der Abwasserverodnung nicht nachgewiesen werden kann, bereits bei Untersuchungen 2014 und 2015 in der Brigach oberhalb der Kläranlage nachgewiesen.

Im März 2016 begann das schleichende Fischsterben in der Brigach zwischen St. Georgen und Villingen. Das im September 2016 vorgelegte Ergebnis eines weiteren Gutachtens über den Zustand der Gewässerorganismen (Krebse, Muscheln, Schnecken, Köcherfliegenlarven) bestätigte, dass die Schädigung eindeutig von einer Mischwassereinleitung des Regenüberlaufbeckens Alte Kläranlage ausgehen.

Einen eindeutigen Verursacher zu ermitteln ist den zuständigen Behörden vom Landratsamt offenbar bis heute nicht gelungen. Entlang der Industriestraße befinden sich mehrere Betriebe, die sich mit Metallveredelung beziehungsweise Leiterplattenfertigung befassen.

Um die Gewässerqualität kontinuierlich zu überprüfen, setzte der Angelverein zwischen Januar und September 2017 Fischboxen in die Brigach. "Seither gab es keinerlei Auffälligkeiten mehr", ist Lachner erleichtert. Auch die Mikroorganismen im Gewässer haben sich erholt. "Die chemische Verursachung ist damit behoben", so der Vorsitzende.

Die Angler hatten im vergangenen Jahr alle Hände voll zu tun. So organisierten sie den Umzug des Besatzes mit Karpfen, Schleien und Forellen aus einem zugeschlammten Löschweiher im Stockwald in den Klosterweiher. Auch das Einbringen und Entfernen von Laichhilfen in den Klosterweher gehörte zu den Aufgaben. Zudem wurden 100 Forellen in die Brigach eingesetzt. Dank aufmerksamer Bürger und mit Hilfe der Polizei konnten die Angler auch einen Schwarzfischer dingfest machen, der am Klosterweiher versuchte, ohne Erlaubnis Fische zu angeln.

Bei den Wahlen wurde Klaus Lachner als Vorsitzender und Gewässerwart bestätigt. Als Schriftführer wurde Marlon Ptok gewählt. Bis zu dessen 18. Geburtstag im Sommer wird Lachner das Schriftführeramt kommissarisch übernehmen. Zum neuen Kassenprüfer wurde Johannes Reimchen gewählt.

Schwarzfischen

Angeln ohne Angelschein in einem Gewässer ohne Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand, der mit einer empfindlichen Geldbuße bis zu 5000 Euro oder einer Freiheitsstrafe belangt werden kann. Wer angeln will, braucht einen Sachkundenachweis, der belegt, dass der Inhaber ausreichende Kenntnisse in Sachen Fischkunde, Gewässerökologie, Fangtechniken sowie Behandlung und Verwertung des gefangenen Fisches hat. Zudem muss in der Regel einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer vorlegen, den der Angler in der Regel über den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Gewässers erhält. (spr)