Die Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Klassen der weiterführenden Schulen bis Klasse 7 bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Dafür weitet die Stadt Blumberg die Notbetreuung ab Montag, 27. April, aus. Wegen der Infektionsschutzrichtlinien muss die Zahl der Kinder pro Einrichtung begrenzt werden.
Anspruch auf diese Betreuung haben nach Angaben der Stadt nun vorrangig Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten und bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet. Ferner Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist, sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben, die/der einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Wer eine Notbetreuung in Anspruch nehmen muss, soll umgehend den aktualisierten Antrag auf Notbetreuung sowie die Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers beider Elternteile bei der Stadt Blumberg (Hauptamt) schriftlich einreichen oder per Mail an die Adresse info@stadt-blumberg.de zu senden.