Wer kennt es nicht: Eigentlich möchte man den Vertrag für das Fitnessstudio kündigen, weil er zu teuer ist oder man seit Monaten nicht mehr im Sportclub trainiert hat. Doch ehe man sich‘s versieht, hat man mal wieder die Kündigungsfrist verpasst – und der Vertrag um ein weiteres Jahr automatisch verlängert. Ein Ärgernis, das der ein oder andere Verbraucher schon selbst zu spüren bekommen hat.
Seit dem 1. März gilt ein neues Gesetz, das diesen automatischen Ablauf verhindern und Kunden mehr Rechte einräumen soll. Laut dem Gesetz für faire Verbraucherverträge verkürzt sich die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist von bisher drei auf einen Monat. Verpassen Kunden diese Frist, dürfen Anbieter die Verträge zwar verlängern, aber diese müssen weiterhin monatlich kündbar sein. Eine automatische Verlängerung um ein oder zwei Jahre wird es künftig nicht mehr geben.
Neue Regelung gilt nicht für Alt-Verträge
Dennoch gibt es auch bei diesem Gesetz einiges zu beachten. So gilt die neue Regel nur für Verträge, die seit dem 1. März abgeschlossen wurden. Alt-Verträge sind von dieser Regelung also ausgeschlossen. Für Kunden sei die neue Gesetzeslage vorteilhaft, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg. Das Ärgernis von verpassten Kündigungen sei jetzt nicht mehr so groß.
Er kritisiere jedoch, dass die neue Regel nicht für Alt-Verträge gelte. Schließlich gebe es davon deutlich mehr als solche, die erst kürzlich geschlossen wurden. Als Alt-Kunde könnte man lediglich den bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden und anschließend einen neuen abschließen.
Laut Oliver Buttler lohne sich dies jedoch nicht immer. „Das muss jeder für sich ausrechnen. Oftmals sind alte Verträge günstiger als neue. Manchmal kommen auch Bearbeitungsgebühren dazu“, erklärt er. „Am besten ist es, das Gespräch mit dem Studio-Betreiber zu suchen“, lautet sein Ratschlag.
Buttler sieht neben der verbesserten Rechtslage für den Verbraucher einen weiteren Vorteil, der letztendlich zugunsten der Kundschaft fällt: Fitnessstudios hätten nun nach einer automatischen Verlängerung nicht mehr die Gewissheit, dass der Nutzer ein weiteres Jahr sicher bleibe und Beiträge zahle.
Stattdessen müssten die Betreiber nun jederzeit mit einer Kündigung rechnen. Das führe dazu, dass Sportclubs künftig dauerhaft kundenfreundlich bleiben und um ihre Kunden kämpfen müssen, sagt Oliver Buttler.
Das sieht der Betreiber des MC Shape Fitnessstudios in Radolfzell anders. „Wir sind stets bemüht unseren Kunden einen guten Service zu bieten und nehmen ihre Anregungen und Wünsche ernst“, sagt Felix Berliner. Das neue Gesetz ändere bei ihm nicht viel. „Unsere Kündigungsfrist lag vorher bei drei Monaten. Das ist kein allzu großer Unterschied“, sagt Felix Berliner.

Allerdings hätten die Verträge eine zwölf oder 24-monatige Laufzeit. Verpasse man bei Alt-Verträgen die Kündigungsfrist, sei das schon ärgerlich, räumt er ein. „Für uns ist das aus finanzieller Sicht von Vorteil, wenn sich die Verträge still verlängern, keine Frage.“ Aber: „Kunden, die regelmäßig ins Fitnessstudio gehen, haben das im Blick“, findet er.
Dennoch stehe Felix Berliner hinter dem neuen Gesetz. „Als Privatmann kann ich sagen, dass das für Kunden in vielen Bereichen eine Erleichterung ist. Auch ich habe mich schon über verpasste Kündigungsfristen aufgeregt“, gesteht der Fitnessstudio-Inhaber.