In der Gemeinde Mühlingen zeichnet sich bereits seit Längerem eine nahende Flurbereinigung ab. In mehreren öffentlichen Gemeinderatssitzungen wurde über das Thema gesprochen, auch ein Workshop sowie eine digitale Infoveranstaltung zum Thema fanden schon statt.

„Aus den Ergebnissen des Workshops wurden Planungsvorschläge entwickelt“, so Karin Chluba, Leiterin der Unteren Flurbereinigungsbehörde im Landkreis Konstanz und Vermessungsdirektorin. Sie ist aktuell auch immer dienstags mit mehreren Mitarbeitern im Trauzimmer des Mühlinger Rathauses anzutreffen, um Auskunft zu dem Vorhaben zu geben.

„Dies ist eine sehr tolle Sache. Durch das offene W-Lan während der Arbeitszeit können wir hier nicht nur direkt auf all unsere Unterlagen zugreifen, wir können auch an Dingen weiterarbeiten, wenn gerade einmal niemand kommt, um sich über den Stand in Mühlingen zu informieren“ so Karin Chluba im Gespräch mit dem SÜDKURIER.

Allerdings sei das Interesse an den Planungen schon da, und es herrsche ein reger Wechsel zwischen den Terminen.

Erster geplanter Schritt

Das Flurbereinigungsgebiet wird voraussichtlich von der Gemeinde zuerst die Gemarkung Mühlingen und einen kleinen Teil westlich von Schwackenreute umfassen. Auf einer Fläche von etwa 960 Hektar werde dann versucht, dem Wunsch nach besseren Bedingungen für die Landbewirtschafter zu entsprechen. Zeitgleich wolle man aber auch einen Mehrwert für die Freizeitnutzung generieren.

Eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets liegt noch bis zum 1. September im Rathaus Mühlingen aus, damit Bürger sich die Planungen anschauen können. Die Ausführungskosten werden voraussichtlich eine Millionen Euro betragen. Darunter gefasst sind etwa der Wegebau, Maßnahmen an Gewässern oder im Biotopverbund sowie für Freizeit und Erholung.

Es gibt Zuschüsse

Hierzu würden Zuschüsse von Bund und Land gewährt. Der Grundzuschuss betrage 64 Prozent. Es bestehe aber noch die Möglichkeit, einen weiteren Zuschlag zu beantragen, sofern besondere ökologische Leistungen erbracht werden müssen.

Die Entscheidung darüber wird in der Regel mit der Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes von der Oberbehörde getroffen. Der Gemeinderat hat zusätzlich beschlossen, die nicht durch den Zuschuss gedeckten Kosten bis zu einer Höhe von 340.000 Euro selbst zu tragen.

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So sollen die Kosten für die Teilnehmer gesenkt werden. Es ist gar davon auszugehen, dass den Teilnehmern im Verfahren keine Kosten entstehen werden.

Grundstücksbesitzer müssen etwas Fläche abgeben

Des Weiteren wird ein geringer Landbedarf für die gemeinschaftlichen Anlagen, wie Flächen für Wege und eventuell Gräben, notwendig sein. Denn einige neue Wege seien erforderlich. Bereits bestehende Wege würden im Gegenzug renaturiert.

„Wir gehen davon aus, dass ein Landbedarf von maximal einem Prozent der Verfahrensfläche benötigt wird. Dieser muss von den Grundstückseigentümern entschädigungslos aufgebracht werden“, so die Information der Behörde.