Ein routinemäßiger Einsatz entwickelte sich für die Besatzung des Zollboots „Haltnau“ zu einer spontanen Rettungsaktion, als sie eine Segeljacht in akuter Notlage vor dem Konstanzer Hafen entdeckten. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die das Hauptzollamt Singen veröffentlicht hat.
Darin heißt es, dass – kurz nachdem die Jacht mit zwei Erwachsenen und fünf Kindern an Bord am Dienstag, 15. Juli, den Hafen verlassen hatte – Rauch aus dem Maschinenraum des Bootes quoll. Das bemerkten Zollbeamte, die nicht weit entfernt mit ihrem Boot auf dem Wasser waren. Sofort steuerten sie auf das havarierende Schiff zu, um Hilfe zu leisten.
Die Ursache des Rauchs war schnell gefunden: ein technischer Defekt am Motor. Nach dessen Abschaltung war die Jacht in dem flachen Bereich des Bodensees, wo die Wassertiefe lediglich zwischen ein und zwei Metern beträgt, nicht mehr manövrierfähig. Aufgrund der Untiefe bestand akute Gefahr, dass das Boot, das neben der deutschen Nationalflagge auch eine Totenkopfflagge gehisst hatte, auf Grund läuft.
Die Besatzung der „Haltnau“ reagierte umgehend und nahm die Segeljacht längsseits in Schlepp. „Gemeinsam mit der sichtlich erleichterten Crew wurde das Boot in tiefere Gewässer gebracht. Dort konnten die Segel gesetzt und die Fahrt sicher fortgesetzt werden“, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

Aber ist das Hissen einer Piratenflagge, auch Jolly Roger genannt, auf dem Bodensee überhaupt erlaubt? Darauf antwortet die Pressestelle des Polizeipräsidiums Einsatz, zu dem auch die Wasserschutzpolizei (Wapo) zählt: „An der Stelle, wo üblicherweise die Bundesflagge gesetzt wird (Heckstock oder Gaffel) darf nur die Bundesflagge gesetzt werden und keine anderen Flaggen (wie die Totenkopfflagge).“ Ausnahmen seien Signalflaggen. Wer unter der Piratenflagge segle, müsse unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen.
Und wie reagieren die Wapo-Beamten, wenn sie eine Totenkopfflagge auf dem Wasser entdecken? Dazu schreibt die Pressestelle: „Im Rahmen der Streife kann es durchaus mal sein, dass die Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutzpolizei eine Totenkopfflagge an den Schiffen feststellen und diese dann im Anschluss einer Kontrolle unterzogen werden.“