Die Einreise nach Deutschland am Grenzübergang Emmishofer Tor hätte für einen 47-jährigen Mann am Montag, 17. April, beinahe mit einem Gefängnisaufenthalt geendet. Doch er konnte den Freiheitsverlust gerade noch abwenden.

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Was war passiert? Der nicht aus Deutschland stammende Mann war laut Bundespolizeiinspektion Konstanz bereits im Sommer 2019 wegen Steuerhinterziehung durch das Amtsgericht Augsburg rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden.

Bezahlt hatte er bisher nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft Augsburg nach ihm suchte. Zollbeamte stießen bei der Kontrolle auf den Haftbefehl und alarmierten die zuständigen Bundespolizisten. Die kassierten die Geldstrafe – der 47-jährige Mann durfte seine Reise fortsetzen.

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